Stellungnahme zum Entscheid des Bezirksrates Zürich
Medienmitteilung 14.12.2018
Die Sicherheitsdirektion hat den Entscheid des Zürcher Bezirksrates, die von der Stadt Zürich beschlossene Observationsverordnung aufzuheben, zur Kenntnis genommen.
Im derzeit in der Vernehmlassung stehenden Entwurf des neuen Sozialhilfegesetzes schlägt die Regierung in § 77 b SHG Regelungen für die Observation bei der Bekämpfung von unrechtmässigem Sozialhilfebezug vor. Diese legen fest, dass auf Anordnung des jeweiligen Sozialhilfeorgans eine Observation während maximal 20 Tagen innerhalb von 3 Monaten stattfinden darf und dabei auch Bildaufnahmen zulässig sind. Der Einsatz von Mitteln zur technischen Ortung der observierten Person ist nicht vorgesehen.
Der Kantonsrat hat im Februar 2018 eine Parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt, die eine Regelung für Sozialdetektive vorschlägt. Diese Parlamentarische Initiative ist derzeit bei der zuständigen Kommission des Kantonsrates in Beratung.
Die im vorgeschlagenen Entwurf des neuen Sozialhilfegesetzes vorgeschlagene Regelung könnte als Gegenvorschlag zu dieser Parlamentarischen Initiative rasch umgesetzt werden, zumal sie auch vom kantonalen Datenschützer bereits geprüft und für korrekt befunden wurde.
(Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion)