Pflegeheime und Spitex sollen ihre Ausbildungstätigkeit weiter verstärken

Um dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenzuwirken, ist es nötig, dass Heime und Spitex ihre Ausbildungstätigkeit weiter verstärken. Der Regierungsrat schafft dazu den Rahmen mit einer Ausbildungspflicht für die Institutionen in der Langzeitpflege. Diese gilt ab nächstem Jahr. Für die Zürcher Listenspitäler besteht seit 2013 eine vergleichbare Aus- und Weiterbildungsverpflichtung im Bereich der nichtuniversitären Gesundheitsberufe. Die Massnahme hat sich bewährt.

Die Ausbildungsabschlüsse in den Gesundheitsberufen konnten in der Schweiz in den letzten Jahren deutlich gesteigert werden ‒ bei den Pflegeberufen beispielsweise um 30 Prozent im Zeitraum zwischen 2010 und 2014, wie die Zahlen aus dem jüngsten «Nationalen Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe» zeigen. Auch im Kanton Zürich haben die Institutionen im Bereich der Langzeitpflege (Heime und Spitex), unter anderem mit Hilfe eines eigenen Lehrbetriebsverbundes, zahlreiche neue Lehrstellen (Fachperson Gesundheit FaGe, Fachperson Betreuung FaBe, Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales AGS) geschaffen; ebenso nehmen die Pflege-Diplomausbildungen HF/FH seit 2014 zu.

Trotz der erfreulichen Entwicklung bei der Ausbildungstätigkeit entspricht die Zahl der Abschlüsse im Bereich der Pflege und Betreuung in der Schweiz heute noch nicht dem geschätzten jährlichen Nachwuchsbedarf der kommenden Jahre. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, braucht es deshalb weitere Anstrengungen. Eine Massnahme besteht darin, dass die Betriebe ihre Ausbildungsarbeit noch weiter verstärken. Der Regierungsrat schafft dazu mit der Ausbildungspflicht für die Institutionen der Langzeitpflege einen Rahmen. Gestützt auf eine Verordnung, die der Regierungsrat erlassen hat, ist die Verpflichtung für die rund 530 Heime und Spitex-Institutionen ab dem 1. Januar 2019 verbindlich. Für die Listenspitäler besteht seit 2013 eine vergleichbare Aus- und Weiterbildungsverpflichtung in den nichtuniversitären Gesundheitsberufen; die Ausbildungstätigkeit ist in den letzten Jahren denn auch gestiegen.

Anreize schaffen ‒ und damit auch mehr Ausbildungsstellen

Die Verankerung der Ausbildungspflicht in der Langzeitpflege wird von den Gemeinden und den Branchenverbänden mitgetragen: In der Vernehmlassung, die die Gesundheitsdirektion durchgeführt hat, haben sie sich positiv dazu geäussert und die Massnahme als für die Nachwuchssicherung erforderlich bezeichnet.

Dies lässt sich auch an Zahlen festmachen: Gestützt auf die Ausbildungspflicht ist davon auszugehen, dass Heime und Spitex im Kanton Zürich 2019 insgesamt rund 1800 Ausbildungsstellen im Bereich Pflege und Betreuung anbieten werden, 2023 sollten es bereits etwas über 2600 sein. Zum Vergleich: 2016 waren es 1675 (Heime: 1510, Spitex: 165).

Die Umsetzung orientiert sich am kantonalen Nachwuchsbedarf und dem entsprechenden Ausbildungsbedarf für die einzelnen Berufe. Daraus ergibt sich ein Ausbildungssoll, das für jede Institution pro Beruf und Jahr bestimmt wird. Die erste Berechnung der Soll-Werte erfolgte aufgrund der Stellenerhebungen und der verrechneten Pflegestunden des Jahres 2016 und gilt für die Jahre 2019 bis 2021. Die Werte konnten den Betrieben bereits Anfang dieses Jahres mitgeteilt werden. Je nach Beruf und Jahr müssen Heime und Spitex einen bestimmten Prozentsatz des Soll-Wertes erreichen. Wer den Grenzwert nicht erreicht, entrichtet eine Ersatzabgabe, wer ihn übertrifft, erhält eine Gutschrift.

Besonderheiten der einzelnen Betriebe Rechnung tragen

Die Institutionen können Ausbildungsleistungen von einer anderen Institution beziehen oder an eine andere abgeben. Damit wird den Besonderheiten der einzelnen Betriebe Rechnung getragen: Kann eine Institution aus betrieblichen Gründen ihr Ausbildungssoll bei einem bestimmten Beruf nicht erfüllen, kann sie von einer anderen Institution, die mehr Ausbildung als erforderlich erbringt, Leistungen beziehen. Betriebe haben damit auch einen Anreiz, sich über das erforderliche Mass hinaus in der Ausbildung zu engagieren. Ausserdem ermöglicht es der Bezug beziehungsweise die Abgabe von Ausbildungsleistungen den Heimen und Spitex-Organisationen, Ausbildungsverbünde zu schaffen, wie sich dies in der Praxis anbahnt. Auch dieses Prinzip hat sich bei der Aus- und Weiterbildungsverpflichtung für Listenspitäler bereits bewährt.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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