Regierungsrat beantragt Kantonsrat Verpflichtungskredit für den Innovationspark Zürich

Der Innovationspark Zürich soll einen wichtigen Beitrag an die zukünftige Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Zürich leisten. Für die Baurechte des Bundes, die Finanzierung der Erschliessung und für die Unterstützung der Stiftung Innovationspark beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Verpflichtungskredit von insgesamt 217,6 Millionen Franken. Die Ausgaben verteilen sich über mehrere Jahre und der überwiegende Teil wird in Form von Darlehen oder Vorfinanzierungen geleistet.

Medienkonferenz «Innovationspark Zürich: Start in die nächste Phase» mit Regierungsrätin Carmen Walker Späh, Regierungsrat Ernst Stocker und Regierungsrätin Silvia Steiner.

Der Innovationspark Zürich stellt aus Sicht des Regierungsrates einen wichtigen Impuls für die Standortentwicklung dar. Auf einem Teil des Areals des Flugplatzes Dübendorf bietet sich eine einmalige Möglichkeit, erstklassige Rahmenbedingungen für eine optimale Entfaltung und Verknüpfung von Wirtschaft und Forschung zu schaffen. Damit werden Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen. Dies ist auch in Zukunft entscheidend für Wohlstand und Lebensqualität im Kanton Zürich und in der Schweiz.

Es war stets Ziel des Regierungsrates, dass der Innovationspark eigenwirtschaftlich betrieben werden kann. In der Aufbauphase ist der Innovationspark jedoch auf Unterstützung angewiesen. Der überwiegende Teil dieser Unterstützung wird in Form von Darlehen oder Vorfinanzierungen geleistet, d.h. es wird erwartet, dass die Mittel über die Zeit zurückfliessen. Der Innovationspark ist ein Generationenprojekt. Die Belastung des Kantonshaushalts verteilt sich über mehrere Jahre und die einzelnen Tranchen sind betragsmässig begrenzt.

Begrenzte Risiken für den Kanton

Mit dem Kredit werden die Umsetzung des kantonalen Gestaltungsplans, die Geschäftstätigkeit der Stiftung Innovationspark Zürich und die Baurechte für das Land finanziert. Die Umsetzung des kantonalen Gestaltungsplans umfasst die Erstellung der Staatsstrasse Parkway, die Vorfinanzierung der Erschliessungsstrassen und die Erstellung des Säntis- und des Kernparks (85,7 Millionen Franken inkl. Reserven). Der Stiftung werden zur Unterstützung ihrer Geschäftstätigkeit Betriebsbeiträge sowie Darlehen gewährt (47,4 Millionen Franken inkl. Reserven). Für die Finanzierung der Baurechte des Bundes sind 84,5 Millionen Franken vorgesehen.

Der Regierungsrat geht aufgrund der Vorarbeiten und des Businessplans der Stiftung davon aus, dass der Innovationspark mittel- bis langfristig eigenwirtschaftlich betrieben werden kann. Es wird deshalb erwartet, dass die Darlehen und Vorfinanzierungen vollumfänglich zurückbezahlt werden. Dennoch können aufgrund der Natur des Projekts und der langen Dauer der Umsetzung gewisse Risiken nicht ausgeschlossen werden. Diese werden jedoch durch verschiedene Massnahmen begrenzt. So wird der Innovationspark nicht auf Vorrat, sondern entsprechend dem konkreten Bedarf entwickelt. Weder Erschliessungsanlagen noch Unterbaurechte werden auf Vorrat beansprucht. Um rechtzeitig reagieren zu können, wird das Projekt von der Volkswirtschaftsdirektion durch umfassende Aufsichts- und Controllingregelungen begleitet. Eine Leistungsvereinbarung regelt die Aufgaben und Pflichten von Kanton und Stiftung.

Realisierung durch privaten Arealentwickler

Der Kanton übernimmt das Land für den Innovationspark vom Bund im Baurecht und gibt es anschliessend im Unterbaurecht weiter. Die Gesamtverantwortung für Entwicklung, Vermarktung und Betrieb des Areals trägt die Stiftung. Um den Eigenmittelbedarf und die finanziellen Risiken gering zu halten, werden die Arealentwicklung und der Betrieb des Innovationsparks von der Stiftung an eine Arealentwicklungsgesellschaft ausgelagert. Diese hat das Recht und die Pflicht, die erste Etappe des Innovationsparks, welche rund 36 Hektare umfasst, zu entwickeln und teilweise zu realisieren. Im Gegenzug übernimmt sie das Entwicklungsrisiko, insbesondere auch für die Verbindlichkeiten bis zur Rechtskraft des kantonalen Finanzierungsbeschlusses des Kantonsrates. Spätestens ab dem 5. Baufeld ist die Realisierung von Bauten und Anlagen jedoch diskriminierungsfrei auszuschreiben.

Über den Innovationspark Zürich

Der Innovationspark Zürich schafft auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf eine neue Plattform für Forschung, Entwicklung und Innovation. Er fördert die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zwischen den renommierten Zürcher Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Fachhochschulen mit der Privatwirtschaft. Das Ziel besteht darin, die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen und zu beschleunigen. Verantwortlich für den Aufbau und den Betrieb zeichnet die Stiftung Innovationspark Zürich. Sie wurde im September 2015 vom Kanton Zürich, der ETH Zürich und der Zürcher Kantonalbank gegründet. Die Trägerschaft wird ergänzt durch die Universität Zürich, die Empa sowie die Städte Zürich und Dübendorf.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)