Baurekursgericht stärkt Planungsinstrument kantonaler Gestaltungsplan und gibt grünes Licht für den Innovationspark Zürich
Medienmitteilung 02.11.2018
Die Baudirektion hat vor Baurekursgericht einen wichtigen Etappensieg errungen: Der Rekurs von zwei Anwohnern gegen den kantonalen Gestaltungsplan für den Innovationspark Zürich wurde vollumfänglich abgewiesen. Damit hat das Baurekursgericht das Vorgehen der Baudirektion zur Schaffung von Planungsrecht als rechtmässig beurteilt. Sofern der Entscheid nicht an das Verwaltungsgericht weitergezogen wird, wird der sorgfältig entwickelte kantonale Gestaltungsplan rechtskräftig. Die weitere Planung des Innovationsparks könnte somit in Angriff genommen werden.
Gemäss § 84 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes setzt die Baudirektion kantonale Gestaltungspläne für Bauten und Anlagen fest, die im kantonalen Richtplan enthalten sind. Der entsprechende Richtplaneintrag «Nationaler Innovationspark, Hubstandort Kanton Zürich» wurde vom Kantonsrat am 29. Juni 2015 festgesetzt und vom Bundesrat am 27. September 2016 genehmigt. Der kantonale Gestaltungsplan Innovationspark Zürich wurde in enger Abstimmung mit den Standortgemeinden und der Region Glatttal erarbeitet und mit den weiteren Planungen des Bundes auf dem Flugplatzareal Dübendorf koordiniert.
Urteil bestätigt das bewährte Planungsinstrument kantonaler Gestaltungsplan
Die Rekurrenten rügten unter anderem, dass mit dem Vorgehen der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet verletzt worden sei. Gleichzeitig sei mit der Festsetzung eines kantonalen Gestaltungsplans die Gemeindeautonomie verletzt worden, weil vorgängig im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung keine Einzonung stattgefunden hat. Diese Argumentation hat das Baurekursgericht vollumfänglich abgewiesen und damit die Rechtmässigkeit des Vorgehens bestätigt. Das Urteil stärkt das bewährte Planungsinstrument kantonaler Gestaltungsplan.
Das Rechtsmittelverfahren hat die weiteren Planungen für den nationalen Innovationspark verzögert und dazu geführt, dass zahlreiche Anfragen von interessierten Firmen mit entsprechender Wertschöpfung sowie neuen Arbeitsplätzen ebenfalls verzögert behandelt werden mussten.
(Medienmitteilung der Baudirektion)