Vorabklärungen für die Lückenschliessung Oberlandautobahn gestartet
Medienmitteilung 16.10.2018
Die Zürcher Oberlandautobahn geht am 1. Januar 2020 in die Verantwortung des Bundesamtes für Strassen ASTRA über. Bis zu diesem Zeitpunkt will der Kanton Zürich die optimalsten Voraussetzungen für die Projektierung der Lückenschliessung des fehlenden Autobahnabschnitts schaffen. Dazu zählen Abklärungen zur geologischen Beschaffenheit des Gebiets.
Die Oberlandautobahn zwischen dem Brüttisellerkreuz und der Kantonsgrenze bei Rüti wird 2020 Teil des Schweizerischen Nationalstrassennetzes. Somit ist ab diesem Zeitpunkt das ASTRA für die weitere Projektierung des geplanten Lückenschlusses zwischen Uster Ost und dem Grosskreisel bei Hinwil zuständig. Dem Regierungsrat ist es ein grosses Anliegen, die Planungen verzugsfrei weiterzuführen. Er möchte ideale Voraussetzungen schaffen, die dem Bund eine rasche Weiterbearbeitung ermöglichen. Aus diesem Grund hat er für nötige Vorbereitungsarbeiten einen Kredit von 2,7 Millionen Franken bewilligt.
Vorabklärungen laufen
Bei den Vorbereitungsarbeiten handelt es sich um verkehrsplanerische Grundlagen, um konstruktionsrelevante Dokumentationen sowie um umfangreiche Untersuchungen zur Berücksichtigung der massgeblichen umweltrechtlichen Anforderungen. Ziel der Planungen ist es, die Strasse so umwelt- und landschaftsverträglich wie möglich zu gestalten. Deshalb wird eine weitestgehend unterirdische Linienführung gesucht. Dies hat zur Folge, dass geologische und hydrologische Abklärungen vorgenommen werden müssen, um insbesondere ein genaues Bild der Grundwassersituation zu bekommen. Die erforderlichen Daten werden mit sogenannten Sondierbohrungen ermittelt, die momentan im Gebiet Wetzikon - Gossau - Ottikon stattfinden.
Das Projekt
Die Oberlandautobahn weist eine Lücke zwischen dem heutigen Ende bei Uster Ost und dem Grosskreisel Hinwil auf. Ein kantonales Projekt zur Schliessung dieser Lücke wurde im Juni 2012 vom Bundesgericht in Teilen als nicht bewilligungsfähig beurteilt. Grund dafür war die Linienführung im östlichen Abschnitt zwischen Wetzikon und dem Grosskreisel, welche im ersten Ausführungsprojekt von 2008 nach Auffassung des Bundesgerichts im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Moorlandschaftsschutz stand. Das Teilstück wurde daraufhin in einer umfangreichen Machbarkeitsstudie neu geplant. Im Mai 2017 wurde der geänderte Richtplaneintrag vom Kantonsrat festgesetzt.
(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)