Teuerungsausgleich von einem Prozent

Der Regierungsrat hat beschlossen, dem kantonalen Personal ab Anfang nächsten Jahres einen Teuerungsausgleich von 1,0 Prozent zu gewähren.

Massstab für den Ausgleich ist gemäss Personalverordnung der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise per Ende September gegenüber dem Vorjahresmonat. Das Bundesamt für Statistik hat diesen Wert auf 1,0 Prozent beziffert. Weil er die im Budgetentwurf 2019 erwartete Teuerung von 0,6 Prozent übertrifft, wird der Regierungsrat die für den Ausgleich erforderlichen zusätzlichen 22 Millionen Franken mit den Nachträgen im Novemberbrief beantragen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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