Regierungsrat lehnt Volksinitiative zum Mehrwertausgleich ohne Gegenvorschlag ab

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die kantonale Volksinitiative «Für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich» ohne Gegen-vorschlag abzulehnen.

Am 7. Februar 2018 überwies der Regierungsrat dem Kantonsrat die Vorlage des Mehrwertausgleichsgesetzes für den Kanton Zürich (Vorlage 5434). Als Reaktion darauf kam die kantonale Volksinitiative «Für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich» zustande. Sie sieht vor, dass zum einen der Kanton nur bei Einzonungen eine Mehrwertabgabe erhebt, zum anderen die Gemeinden bei Ein-, Auf- und Umzonungen eine in der Höhe unbeschränkte Mehrwertabgabe fordern können und dass die Fondsmittel auch zur Wohnbauförderung verwendet werden können.

Volksinitiative gefährdet die räumliche Entwicklung

Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass die Begehren der Volksinitiative die angestrebte räumliche Entwicklung im Kanton Zürich gefährden. Durch zu hohe Abgabesätze bei Auf- und Umzonungen wird insbesondere das Ziel der Innenentwicklung in Frage gestellt. Ohne innere Verdichtung besteht nicht genügend Wohn- und Arbeitsraum für eine wachsende Bevölkerungszahl. Aufgrund dieser Verknappung könnten die Boden- und damit Mietpreise von Wohnraum ansteigen. Die Gemeinden könnten sich in der Folge gedrängt sehen, neue Flächen einzuzonen, was jedoch zur Zersiedlung und Zerstörung von wertvollem Kulturland führt.

Weichen zudem die Abgabesätze der Gemeinden stark voneinander ab, entsteht ein unerwünschter Standortwettbewerb. Bereits heute sind die Grundstückpreise in den urbanen Gebieten höher als in den ländlichen Regionen. Sollte zusätzlich die Mehrwertabgabe in ländlichen Gebieten tiefer angesetzt werden als in den Städten, würde die räumliche Entwicklung dem Raumordnungskonzept im kantonalen Richtplan zuwiderlaufen, das vom Kantonsrat verabschiedet wurde.

Regierungsrat hält an seiner Vorlage fest

Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Er hält an seiner Vorlage fest, welche die Ziele der Verdichtung nach innen erreicht und die angestrebte räumliche Entwicklung fördert. Die Vorlage 5434 des Regierungsrates stellt keinen Gegenvorschlag oder Umsetzungsvorschlag zur Volksinitiative dar, sondern ist eine davon unabhängige Vorlage. Sie wird derzeit von der zuständigen Sachkommission des Kantonsrats beraten.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)