Der Regierungsrat lehnt die Selbstbestimmungs-initiative ab
Medienmitteilung 04.10.2018
Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» stellt nach Ansicht des Regierungsrates die Glaubwürdigkeit der Schweiz als verlässliche Vertragspartnerin infrage und gefährdet damit den Wirtschafts- und Hochschulstandort Zürich. Der Regierungsrat lehnt die eidgenössische Volksinitiative ab.
Die Volksinitiative verlangt, den Vorrang des Verfassungsrechts vor dem Völkerrecht in der Bundesverfassung zu verankern. Der Regierungsrat hat sich mit den möglichen Auswirkungen eines Ja zur «Selbstbestimmungsinitiative» auseinandergesetzt. Er kommt dabei zum Schluss, dass der Kanton Zürich bei einer Annahme der eidgenössischen Volksinitiative am 25. November besonders betroffen wäre. Ein Ja hätte für den Hochschulstandort und das Wirtschaftszentrum Zürich gewichtige Nachteile.
So wäre die Teilhabe der Hochschulen am europäischen Bildungs- und Forschungsraum gefährdet: Netzwerke und Finanzierungsquellen wie das Forschungsprogramm Horizon 2020 oder das Mobilitätsprogramm Erasmus+ wären nicht mehr automatisch zugänglich. Die Zürcher Hochschulen würden entsprechend isoliert und müssten mit finanziellen Einbussen rechnen.
Auch in wirtschaftlicher Hinsicht wäre der Kanton Zürich im landesweiten Vergleich überdurchschnittlich betroffen. So ist die Zürcher Wirtschaft, die mehr als einen Fünftel der Schweizer Wirtschaftsleistung erzeugt, international stark vernetzt. Weltkonzerne wie Google, IBM und Disney unterhalten in Zürich bedeutende Standorte. Für alle diese Zürcher Unternehmen ist es von grosser Bedeutung, dass die Schweiz als zuverlässige Vertragspartnerin die Rechtssicherheit als gewichtiger Standortfaktor aufrechterhalten kann.
Mit zahlreichen internationalen Verträgen ist die Schweiz heute Teil eines Systems, das in Europa und darüber hinaus für Stabilität, für Rechtsstaatlichkeit, für Demokratie, für Sicherheit und für Frieden in ganz Europa sorgt. Die Schweiz hat ein existenzielles Interesse daran, die Prinzipien des Völkerrechts hochzuhalten und damit zum langjährigen zwischenstaatlichen Konsens beizutragen. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat und den eidgenössischen Räten lehnt der Regierungsrat darum die Selbstbestimmungsinitiative ab.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)