Volkswirtschaftsdirektion begrüsst Botschaft zu den Agglomerationsprogrammen der 3. Generation

Die Volkswirtschaftsdirektion ist erfreut, dass der Bundesrat in seiner Botschaft zu den Agglomerationsprogrammen die Bedeutung der vier Zürcher Programme anerkennt und Schlüsselvorhaben höher priorisiert wurden. Somit können neben der zweite Etappe der Limmattalbahn beispielsweise auch der Ausbau der Engstringerkreuzung in Schlieren als weiterer wichtiger Teil der Gesamtverkehrslösung im Limmattal sowie die Elektrifizierung der Buslinien 69 und 80 in der Stadt Zürich umgesetzt werden.

Broschüre «Agglomerationsprogramme 3. Generation»

Broschüre «Agglomerationsprogramme 3. Generation»
Broschüre «Agglomerationsprogramme 3. Generation»

Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit der Massnahmen in den vier Programmen des Kantons Zürich. Es werden vom Bund Beitragssätze von 40 Prozent für die Massnahmen in den Agglomerationsprogrammen «Stadt Zürich und Glattal» und «Zürcher Oberland» sowie von 35 Prozent für die Programme «Stadt Winterthur und Umgebung» und «Limmattal» in Aussicht gestellt. Das Programm «Limmattal» ist ein grenzüberschreitendes Agglomerationsprogramm der Kantone Aargau und Zürich. Carmen Walker Späh, Volkswirtschaftsdirektorin, begrüsst die bundesrätliche Botschaft zu den Agglomerationsprogrammen und ist insbesondere erfreut darüber, dass gegenüber der Vernehmlassungsvorlage für wichtige Schlüsselvorhaben eine höhere Priorisierung erwirkt werden konnte. So wurde die Optimierung des Strassennetzes mit dem Ausbau der Engstringerkreuzung vom Bund höher priorisiert.

Für das Programm «Stadt Zürich und Glattal» hat die Volkswirtschaftsdirektion den gegenüber der Vernehmlassungsvorlage 5 Prozent höheren Beitragssatz des Bundes sowie die höhere Priorisierung der Elektrifizierung der Buslinien 69 und 80 in der Stadt Zürich erfreut zur Kenntnis genommen. Auch weitere Massnahmen wie beispielsweise eine Gleisquerung in Bülach und eine grosse Veloabstellanlage am Bahnhof Stadelhofen werden nun als A-Priorität geführt.
Ausserdem anerkennt der Bund die Bedeutung von Rosengartentram und des Rosengartentunnels. In den nächsten Generationen der Agglomerationsprogramme wird dieses Gesamtprojekt von Stadt und Kanton Zürich eine sehr bedeutende Massnahme sein.

Der Bund ist den Änderungsanträgen des Kantons Zürich aus der Vernehmlassung grossmehrheitlich gefolgt und stellt damit für die 3. Generation der Agglomerationsprogramme Bundesbeiträge im Umfang von insgesamt rund 327 Mio. Franken in Aussicht. Im Zeitraum von 2019 bis 2025 werden nun die rund 120 Zürcher Massnahmen der Priorität A durch den Bund mitfinanziert. Damit können die in den Agglomerationsprogrammen aufgezeigten langfristigen, aufeinander abgestimmten Entwicklungsziele in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft weiter verfolgt werden.

Mehr zum Thema

Agglomerationsprogramme legen die langfristigen, aufeinander abgestimmten Entwicklungsziele in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft fest und enthalten Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen. 2007 hat der Kanton Zürich beim Bund die 1. Generation des Agglomerationsprogramms eingereicht, 2012 die 2. Generation. Ende 2016 hat der Kanton Zürich die vier Agglomerationsprogramme der 3. Generation für die Räume «Stadt Zürich und Glattal», «Zürcher Oberland», «Stadt Winterthur und Umgebung» und «Limmattal» beim Bund eingereicht. Zudem ist der Kanton Zürich am Agglomerationsprogramm «Obersee» (mit den Kantonen St.Gallen und Schwyz) beteiligt. Für jeden Raum wurde ein Zukunftsbild entwickelt, das den bis zum Jahr 2040 angestrebten Zustand der Siedlung, der Landschaft und des Verkehrssystems darstellt. Aus dem resultierenden Handlungsbedarf sind Teilstrategien abgeleitet worden, welche die Grundlagen für die einzelnen Massnahmen bilden. Unterschieden werden A-Massnahmen (Umsetzungsbeginn in den Jahren 2019 bis 2025), B-Massnahmen (noch nicht baureif, Umsetzungsbeginn voraussichtlich zwischen 2024 bis 2027) und C-Massnahmen (Massnahmen auf tiefem Planungsstand) sowie Eigenleistungen. Entsprechend der Qualität der Programme finanziert der Bund die Massnahmen im Bereich Verkehr mit. Eigenleistungen wie beispielsweise Massnahmen in den Bereichen Siedlung und Landschaft werden vom Bund nicht mitfinanziert, ihre Umsetzung wird aber bei der Beurteilung der Programme berücksichtig.

(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)