Kindes- und Erwachsenenschutz: Kanton Zürich prüft gesetzliche Grundlagen
Medienmitteilung 17.09.2018
Trotz anhaltendem Bevölkerungswachstum hat die Zahl der Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen im Kanton Zürich im Jahr 2017 leicht abgenommen. Das geht aus dem Bericht der Aufsichtsbehörde im Kindes- und Erwachsenenschutz für 2017 hervor. Regierungsrätin Jacqueline Fehr lässt untersuchen, ob das entsprechende Gesetz (EG KESR) wirksam, tauglich und effizient ist.
Die teilweise schwierige Aufbauphase der Zürcher Behörden für den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) ist erfolgreich beendet. Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Gemeindeamt in seinem Aufsichtsbericht 2017 über die 13 KESB im Kanton Zürich.
Weniger Massnahmen
Die Aufsichtsbehörde stützt ihre positive Bilanz auf verschiedene Befunde. Im Vergleich zum Vorjahr hat der Bestand an angeordneten Massnahmen um etwas mehr als ein halbes Prozent abgenommen. Im Vierjahresvergleich (2014–2017) ist dieser Wert zwar um 1,3 Prozent gestiegen. Die Bevölkerung im Kanton Zürich ist in diesem Zeitraum aber um 3,8 Prozent gewachsen. Anders ausgedrückt: Während 2014 auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner durchschnittlich 14,7 Personen von einer Massnahme betroffen waren, sank dieser Wert im Jahr 2017 auf 14,3. Dies entspricht einem Rückgang von rund 3 Prozent.
Die Aufsichtsbehörde bezeichnet in ihrem Bericht die Entwicklung der Massnahmenbestände als unspektakulär und stabil. Der Verlauf der Massnahmenbestände sei Indiz dafür, dass die KESB in der Beurteilung der Fälle mit Augenmass vorgehen und mögliche vorgelagerte Angebote wie beispielsweise die Hilfe in der Familie oder persönliche Hilfe im Rahmen der Sozialhilfe in die getroffenen Lösungen einbeziehen.
Rasch und zweckmässig in Risikofällen
Bei ihren Visitationen hat die Aufsichtsbehörde unter anderem jeweils vier Verfahren genau beurteilt, welche die Behörden selber als besonders risikobehaftet bezeichneten. Die Visitationen zeigten, dass die KESB in diesen Risikofällen rasch und zweckmässig handelten. Leicht verbessert hat sich die Belastungssituation der Mitarbeitenden der KESB. Indiz dafür ist die Tatsache, dass die Gleitzeit- und Ferienguthaben der Mitarbeitenden gegenüber 2016 abgenommen haben. Die Fluktuationsrate beim Personal ist zwar nach wie vor vergleichsweise hoch, auch sie ist aber gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig.
Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Beschwerden an die Rechtsmittelinstanzen um rund 12 Prozent zurück. Im Vierjahresvergleich blieb das Total stabil.
Gesetzliche Grundlage überprüfen
Die gesetzliche Grundlage der KESB, das sogenannte EG KESR, ist jetzt seit gut fünf Jahren in Kraft. Weil es sich um einen besonders sensiblen Bereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens handelt, hat Regierungsrätin Jacqueline Fehr eine Überprüfung des Gesetzes angestossen. Ein Team von Fachleuten soll ermitteln, ob das Gesetz wirksam, tauglich und effizient ist. Überprüft werden sollen unter anderem auch die Strukturen, Abläufe und Schnittstellen zu anderen Behörden. Ein Schlussbericht soll Ende 2019 vorliegen.
(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)