Campus Irchel: Kantonaler Gestaltungsplan gewährleistet Entwicklung in hoher Qualität

Der Standort Irchel der Universität Zürich soll im Sinn eines «Gesamtcampus» erneuert, verdichtet und ausgebaut werden. Ein wichtiger Schritt erfolgt nun: Der kantonale Gestaltungsplan «Campus Irchel», mit dem grundeigentümerverbindliches Planungsrecht geschaffen wird, liegt vom 21. September bis 19. November 2018 öffentlich auf.

Richtplan: «Campus Irchel».
Richtplan: «Campus Irchel».

Um national und international konkurrenzfähig zu bleiben, will sich die Universität Zürich (UZH) langfristig als Stadtuniversität mit zwei Hauptstandorten im Zentrum und am Irchel weiterentwickeln. Diese «Zwei-Standorte-Strategie» hat unter anderem das Ziel, die Zusammenarbeit und Synergien zu fördern, indem die Wissensdisziplinen thematisch sinnvoll gebündelt werden. Deshalb wird der Standort «Irchel» in den kommenden 25 Jahren grundlegend modernisiert.

Geplant ist ein zukunftsfähiger Gesamtcampus, der die drei historisch gewachsenen Teilareale Nord, Mitte und Süd sowie den übergeordneten Freiraum Irchelpark umfasst. Das Staatsarchiv des Kantons Zürich ist Teil der Anlage und soll sich dort ebenfalls langfristig entwickeln. Mit Blick auf den künftigen Bedarf werden die bestehenden Gebäude erneuert, die Infrastruktur an zeitgemässe Standards für Forschung und Technik angepasst sowie Neubauten mit hoher Funktionalität und Flexibilität erstellt. Der nun vorliegende kantonale Gestaltungsplan schafft die planungs- und baurechtlichen Grundlagen. Er basiert auf dem Masterplan von 2014, dem Richtprojekt von 2017 sowie dem Eintrag «Universität Zürich-Irchel» im kantonalen Richtplan (Teilrevision 2015).

Irchelpark langfristig gesichert

Der Gestaltungsplan gewährleistet, dass das Areal etappenweise städtebaulich, architektonisch und freiräumlich in hoher Qualität weiterentwickelt wird. Er beinhaltet nebst Angaben zur Bebauung und zum Freiraum auch Aussagen zur Erschliessung, Parkierung und Umwelt. Unter anderem definiert er Baubereiche, Geschossflächen sowie maximale Gebäudehöhen. Trotz der geplanten Erweiterung der bestehenden Geschossflächen wird der bebaubare Bereich gegenüber heute verringert, indem die Bebauung im Bereich der heutigen Bauten konzentriert und verdichtet wird. Dies führt dazu, dass der Irchelpark langfristig für die Erholung sowie für Natur- und Landschaftsschutz gesichert werden kann. Neben den Flächen für die universitären Nutzungen sieht der Gestaltungsplan auch Baubereiche für Wohnen vor, das mit dem Campus verknüpft ist.

Die Unterlagen des kantonalen Gestaltungsplans liegen vom 21. September bis 19. November 2018 öffentlich auf. Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung dazu äussern, gleichzeitig wird die Stadt Zürich angehört. Sobald die Einwendungen aus der Anhörung und der öffentlichen Auflage ausgewertet worden sind, wird der Gestaltungsplan allenfalls angepasst und anschliessend durch die Baudirektion festgesetzt. Dies erfolgt jedoch erst, wenn der Kantonsrat die Teilrevision 2015 des kantonalen Richtplans beschlossen hat, in deren Rahmen die Eckwerte zum Campus Irchel neu im Richtplan aufgeführt werden sollen.

Der kantonale Gestaltungsplan «Campus Irchel» liegt gleichzeitig mit einer Anpassung der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie die Teilrevision der kommunalen Bau- und Zonenordnung im Gebiet Irchel öffentlich auf. Diese drei Planungsinstrumente sind aufeinander abgestimmt und als Gesamtpaket zu verstehen.

(Medienmitteilung der Baudirektion)