Raumplanungsbericht 2017: Siedlungsentwicklung nach innen steht im Vordergrund

Der Regierungsrat erstattet dem Kantonsrat alle vier Jahre Bericht über den Stand der Raumentwicklung im Kanton Zürich. Der nun vorliegende zehnte Raumplanungsbericht widmet sich der qualitätsvollen Siedlungsentwicklung nach innen. Sie gelingt nur, wenn über alle Ebenen hinweg zusammengearbeitet wird.

Raumplanungsbericht 2017

Raumplanungsbericht 2017
Raumplanungsbericht 2017
Herausgeber/in
Baudirektion
Publikationsdatum
Juni 2018

Die Siedlungsentwicklung nach innen ist das zentrale Prinzip der künftigen Raumentwicklung. Nur so können die räumlichen Qualitäten des Kantons Zürich im Hinblick auf das Bevölkerungswachstum und die Erneuerung des baulichen Bestands beibehalten werden. Der Raumplanungsbericht 2017 widmet sich deshalb anhand von Fallbeispielen wichtigen Aspekten, um dieses übergeordnete Ziel umzusetzen. Mit dem Bericht erstattet der Regierungsrat dem Kantonsrat gemäss § 10 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) nach vier Jahren wieder Bericht über den Stand der Raumentwicklung im Kanton Zürich.

Innenentwicklung ist anspruchsvolle Aufgabe

Siedlungen nach innen zu entwickeln, ist anspruchsvoll und stellt Städte und Gemeinden vor Herausforderungen. Um Innenentwicklung zu ermöglichen, müssen sie sich intensiv mit dem Bestand auseinandersetzen und ihre Entwicklungsabsichten gesamtheitlich betrachten – also räumlich, zeitlich und über mehrere Politikebenen hinweg. Eine qualitätsvolle Innenentwicklung erfolgt unter Einbezug von Bevölkerung, Politik und Wirtschaft und in Abwägung vielfältiger Interessen.

Eng mit der Siedlungsentwicklung nach innen verbunden ist auch die Nachfrage nach Erholungsräumen. Mit der steigenden Bevölkerungszahl werden an die vorhandenen Frei- und Grünflächen hohe Ansprüche gestellt. Insbesondere in dicht besiedelten Gebieten besteht eine zunehmende Nachfrage nach Freiräumen, die für die alltägliche Erholung zur Verfügung stehen sowie die Umwelt- und Lebensqualität verbessern.

Gemeinschaftlich zu tragfähigen Lösungen gelangen

Vorhaben in bereits dicht genutzten Räumen betreffen eine Vielzahl von Interessen, die einzubeziehen sind, um tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Viele Fragen, die sich heute stellen, sind nicht mehr von einer Gemeinde oder Staatsebene allein lösbar. Aufgrund der grösseren Komplexität der Fragestellungen nimmt die Zahl der Planungen zu, die nur in Zusammenarbeit beispielsweise mit der Nachbargemeinde oder im Rahmen von aufgabenbezogenen räumlichen Abgrenzungen erfolgreich bewältigt werden können. Auch der Einbezug weiterer Akteure, der Politik und der Bevölkerung gewinnt an Bedeutung.

Eine weitere Herausforderung besteht darin, in transparenten Verfahren einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen an den Raum zu finden. Die vorhandenen Interessen sorgfältig zu ermitteln und zu bewerten, bildet dabei die Grundlage für die Interessenabwägung in der Raumentwicklung.

Übersicht über Projekte und Verfahren

Im Bereich der Raumplanung werden jedes Jahr zahlreiche Verfahren und Projekte unter Federführung oder mit massgeblicher Beteiligung des Kantons durchgeführt. Der Raumplanungsbericht 2017 enthält erstmals einen Anhang, der eine Übersicht über Projekte und Verfahren mit Bezug zur Raumplanung im Zeitraum 2014–2017 gibt.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)