Klare Regeln für Administrativuntersuchungen

Der Regierungsrat will das Verfahren bei Administrativuntersuchungen gesetzlich regeln. Dabei geht es insbesondere auch um die Koordination mit parallel laufenden Strafprozessen. Er beantragt dem Kantonsrat daher, in sechs Gesetzen entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

Administrativuntersuchungen sind ein verwaltungsinternes, aufsichtsrechtliches Mittel, mit dem die Direktionen oder die Staatskanzlei einen Sachverhalt vertieft abklären lassen können, gegebenenfalls auch durch verwaltungsexterne Fachleute. Dabei kann es um dienstpflichtwidriges Verhalten von Einzelpersonen gehen, aber auch um komplexe organisatorische Mängel. Ziel einer Administrativuntersuchung ist es in allen Fällen, ein tadelloses Funktionieren der Verwaltung sicher- oder wiederherzustellen.

In der Vergangenheit sind wiederholt Unklarheiten aufgetaucht, welche Informationen die Strafverfolgungsbehörden wann preisgeben dürfen oder müssen, wenn eine Administrativuntersuchung zum gleichen Thema angeordnet worden ist. Auch die Verfahrensrechte und -pflichten waren bisher nicht klar festgelegt. Nun soll unter anderem geregelt werden, dass die Strafverfolgungsbehörden eine Mitteilungspflicht haben, wenn Angestellte des Kantons eines Verbrechens oder eines Vergehens bei der Arbeit verdächtigt werden oder wenn deren strafrechtlich relevantes Verhalten dem Kanton schaden beziehungsweise mit der Tätigkeit des Mitarbeitenden nicht vereinbart werden kann. Neu erhalten auch die Gemeinden eine gesetzliche Grundlage für Administrativuntersuchungen, sofern sie nicht bereits eigene Regelungen getroffen haben.

Entsprechende Änderungen beantragt der Regierungsrat für das Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, das Personalgesetz, das Lehrpersonalgesetz, das Mittelschulgesetz, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung und das Gemeindegesetz.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)