Fünfte Ferienwoche für das Personal geplant

Der Regierungsrat will die Ferienregelung für das kantonale Personal an die Anstellungsbedingungen von vielen privaten und öffentlichen Arbeitgebern angleichen. Dazu hat er sich für eine kostenneutrale Lösung entschieden, zu der er nun die Finanzdirektion mit einer Vernehmlassung beauftragt hat.

Der Kanton Zürich verfügt über attraktive Anstellungsbedingungen. Sie ermöglichen insbesondere eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dazu gehören die flexible Arbeitszeit, die Möglichkeit zur Kompensation von bis zu 15 Arbeitstagen pro Jahr oder grosszügige Regelungen für familiäre Ereignisse, aber auch Massnahmen wie der wieder vorgesehene Teuerungsausgleich oder die verbesserte Lohnentwicklung. Als nicht mehr zeitgemäss hat sich in letzter Zeit auf dem Arbeitsmarkt aber immer wieder die Ferienregelung für die 21- bis 49-jährigen Angestellten erwiesen, die zurzeit lediglich vier Wochen Ferien zu Gute haben (die 50- bis 59-jährigen fünf Wochen).

Im Vergleich mit grossen privaten Arbeitgebern, aber auch mit dem Bund, anderen Kantonen oder den Städten Zürich, Winterthur und Uster sowie weiteren Gemeinden hat der Kanton damit namentlich für Angestellte im mittleren Alter weniger zu bieten. Um seine Attraktivität als Arbeitgeber zu erhalten und zu verbessern, plant der Regierungsrat deshalb, allen Angestellten mindestens fünf Wochen Ferien sowie den 50- bis 59-Jährigen eine zusätzliche Woche Ferien zu gewähren (ausgenommen Lehrpersonen). Für die bis zu 20-jährigen sowie die 60-jährigen und älteren Angestellten soll der Ferienanspruch bei den bisherigen fünf beziehungsweise sechs Wochen bleiben.

Da die neue Lösung zu keiner zusätzlichen finanziellen Belastung des Kantons führen soll, will der Regierungsrat die wöchentliche Arbeitszeit jener Angestellten mit einer zusätzlichen Ferienwoche von 42 auf 42,5 Stunden erhöhen. Er erachtet diese geringfügige Anpassung angesichts der insgesamt sehr guten und fortschrittlichen Anstellungsbedingungen als angemessen und zumutbar. Zusammen mit den in den letzten Jahren zusätzlich gewährten Freitagen über den Jahreswechsel, die künftig im Ferienanspruch enthalten sind, wird eine kostenneutrale Lösung möglich.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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