Warum fünf Regierungsräte aus den Kantonen SG, AG und ZH für das neue Geldspielgesetz sind

Auf Einladung des Zürcher Finanzdirektors Ernst Stocker haben fünf Regierungsräte, die als Finanz-, Kultur-, Sozial- und Sportdirektoren in der Nord- und Ostschweiz verantwortlich sind, dargelegt, warum sie einhellig für das neue Geldspielgesetz einstehen. Fazit: Sie sind überzeugt, dass mit diesem Gesetz weiterhin die Reingewinne aus den Lotterien und Sportwetten vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden können, namentlich in den Bereichen Kultur, Umwelt, Soziales und Sport.

Am 10. Juni findet auf nationaler Ebene die Referendumsabstimmung über das neue Geldspielgesetz statt. Dieses neue Bundesgesetz ist für die Finanz-, Kultur-, Sozial- und Sportdirektoren der Kantone St.Gallen, Aargau und Zürich von grosser Bedeutung. Deshalb haben fünf amtierende Regierungsräte verschiedener Parteien in Zürich ihre wichtigsten Gründe dargelegt, weshalb das neue Gesetz in den Kantonen dem Gemeinwohl dient.

Benedikt Würth (Vorsteher Finanzdepartement, Kanton St.Gallen, CVP) präsidiert die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und berichtete in seiner Einleitung, dass «die Kantonsregierungen das neue Geldspielgesetz unterstützen.» Das Gesetz schütze die Konsumenten vor unbewilligten und unkontrollierten Angeboten und sorge dafür, «dass die Anbieter ihren Gewinn nicht selber behalten, sondern Abgaben zahlen für AHV/IV, Sport, Kultur und Soziales, was der Bevölkerung zugutekommt.» In der Schweiz gelte: Viele spielen, viele profitieren.

Die beiden Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande liefern ihre Reingewinne vollumfänglich den Kantonen ab. Ernst Stocker (Finanzdirektor, Kanton Zürich, SVP) will die entsprechenden Swisslos-Gelder für den Lotteriefonds des Kantons Zürich «sichern, um weiterhin gemeinnützige Projekte mit rund 100 Millionen Franken pro Jahr unterstützen zu können. Davon gehen jährlich 23 Millionen Franken an die Fachstelle Kultur.» Neben der Kulturunterstützung und vielen kleinen Projekten zeigten beispielsweise «die Beiträge an die Renovation von Tonhalle/Kongresshaus und Schloss Kyburg sowie an die Lawinenverbauung in Rossa (Graubünden) die Breite der Förderwirkung.» Und Markus Dieth (Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen, Kanton Aargau, CVP) betonte, wie dank Swisslos-Geldern «Traditionen und gelebte Kultur im Aargau erhalten werden. Auch die Finanzierung von grossen Sportevents, wie beispielsweise das Eidgenössische Turnfest, das im 2019 in Aarau stattfindet, wäre ohne die Unterstützung aus dem Swisslos-Fonds schwierig.» Dieth erinnerte zudem an den Auftrag in der Bundesverfassung, nicht bewilligte Geldspielangebote zu bekämpfen, Spielende vor Spielsucht zu schützen und Betrug sowie Geldwäscherei zu verhindern.

Geldspiele dürften nicht zu einem gewichtigen sozialen Problem für Kantone und Gemeinden werden. Dies hob Martin Klöti (Vorsteher Departement des Innern, Kanton St.Gallen, FDP) hervor. Deshalb brauche es eine wirksame Regulierung für den Schutz von Minderjährigen sowie Süchtigen und für die Durchführung von Präventionsmassnahmen. Das neue Geldspielgesetz garantiere dies gerade auch mit Blick auf neue Spiele im Internet, sagte Klöti, «indem für alle Marktteilnehmer die gleichen Bedingungen geschaffen werden. Es sichert zudem die Erträge des Lotteriefonds und damit die Ausrichtung der auch für meinen Kanton wichtigen Beiträge in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport.» Der Sport, so Mario Fehr (Sicherheits- und Sportdirektor, Kanton Zürich, SP), sei «absolut unersetzlich: als sinnvolle Freizeitbeschäftigung für Kinder und Jugendliche, aber auch für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, insbesondere für den sozialen Kitt in den Gemeinden. Wir wollen den Sport auch in Zukunft ausreichend unterstützen können.»

(Gemeinsame Medienmitteilung von fünf Regierungsräten aus den Kantonen SG, AG und ZH)