Oberstaatsanwaltschaft stellt ihren Jahresbericht mit ausgewählten Themen vor

Die Oberstaatsanwaltschaft präsentiert heute den Jahresbericht 2017 der Staatsanwaltschaft Kanton Zürich mit den wichtigsten Themen und Zahlen. Vorgestellt wird zudem die Verstärkung der Strafverfolgung Cybercrime sowie neue Wege in der Verfolgung von Enkeltrickbetrügen durch die darauf spezialisierten Staatsanwälte.

Der Leitende Oberstaatsanwalt, Beat Oppliger, stellt heute den Jahresbericht 2017 vor und präsentiert einen Überblick über die wichtigsten Themen und Zahlen der Staats-anwaltschaft Kanton Zürich (STA.ZH). Die STA.ZH hatte 29'056 neue Falleingänge zu bewältigen, ebenso wie die anhaltend starke Belastung ihrer Mitarbeitenden und damit einhergehend den Anstieg der Pendenzen um 14%. Die zunehmenden quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Fallbearbeitung aufgrund prozessualer Vorgaben und höchstrichterlicher Entscheide beschäftigten die STA.ZH stark, wie auch die die Strafverfolgung teilweise erschwerende Revision der Schweizerischen Strafpro-zessordnung. Die STA.ZH lancierte 2017 wichtige Projekte oder wirkte massgeblich mit. Exemplarisch dafür stehen der Strategieprozess STR2020, das Grossprojekt PJZ oder Meilensteine in Richtung Digitalisierung.

Der staatsanwaltschaftliche Co-Leiter des Kompetenzzentrums Cybercrime, Stephan Walder, spricht über die unterschiedlichen Delikte im Bereich Cybercrime, beginnend bei Hightec-Crime über Cybercrime im weiteren Sinn bis zur digitalisierten Kriminalität, bei welcher der Computer Tat- oder Beweismittel ist. Cybercrime verlagert sich nicht einfach von der analogen in die virtuelle Welt, vielmehr ist eine Parallelentwicklung festzustellen. Der Regierungsrat hat eine Verstärkung der Ressourcen bewilligt, so dass im Kompetenzzentrum Cybercrime aber auch bei den Regionalen Staatsanwaltschaften dringend notwendige Stellen geschaffen werden können. Bereits heute verbucht das Kompetenzzentrum diverse Erfolge, angefangen bei der Verurteilung von zwei Tätern zu mehr als 3,5 Jahren Freiheitsstrafe wegen fingierter Wohnungsinseraten mit 2300 Geschädigten und einem Deliktsbetrag von CHF 7 Mio, der Verhaftung des «ETH-Hackers» oder der Beteiligung an der internationalen Money-Mule-Action Woche. Wichtigste anstehende Meilensteine in der Bekämpfung der Cyberkriminalität sind Anklagen aus Darknet-Überwachungen, die Beschleunigung der Rechtshilfe und die Rechtsfortentwicklung.

Die STA.ZH hat unter Leitung von Staatsanwalt Cyrill Hüsser neue Wege in der Bekämpfung des Enkeltrickbetruges beschritten. Der Enkeltrickbetrug ist eine organisierte Kriminalitätsform des Telefonbetruges. Die Mittäter befinden sich in der Regel in verschiedenen Ländern. Die Geldabholer halten sich jeweils nur für wenige Stunden in der Schweiz auf. Zur Bekämpfung dieses Phänomens ist die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden matchentscheidend, damit auch Ermittlungen gegen die agierenden Hinterleute im Ausland erfolgversprechend sind. Der Kanton Zürich hat sich deshalb zusammen mit dem Kanton Bern mit Unterstützung der Schweizer Vertretung bei Eurojust auf vertraglicher Basis einem Joint Investigation Team (JIT) angeschlossen. Ziel des JIT ist, der komplizierten und langsamen internationalen Rechtshilfe entgegenzuwirken und die Grundlage für koordinierte Ermittlungen zu schaffen. Die Mitwirkung in solchen JIT ist ermittlungstechnisch weitgehend Neuland. Die Anzahl der begangenen Enkeltrickbetrüge ist nach wie vor hoch. Die Gerichte messen diesen Delikten mit der Ausfällung hoher Sanktionen die entsprechende Bedeutung zu.

(Medienmitteilung der Oberstaatsanwaltschaft)