Erfolgreiche Härtefallprüfungen

Der Kanton Zürich ist bereit für das Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes. Bereits heute verfügt der Kanton über genügend Plätze für die Unterbringung von Asylsuchenden in der ersten Phase, gleichzeitig stehen dem Bund für seine Einrichtungen an drei Standorten insgesamt 870 Plätze zur Verfügung. Die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (MNA) durch den Kanton Zürich ist beispielhaft. Dank der vor einem Jahr gestarteten Überprüfung von Härtefällen von Amtes wegen kann bislang 48 Nothilfebeziehenden eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden.

Per Ende März 2018 haben sich rund 16 500 anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene oder Asylsuchende im Kanton Zürich aufgehalten. Die Grösse dieser Personengruppe ist damit seit Ende 2016 stabil. Die Sicherheitsdirektion belässt darum die Quote für die Aufnahmepflicht der Gemeinden im Kanton Zürich bei 7 Personen auf 1000 Einwohner.

Voraussichtlich im März 2019 wird das neue Asylgesetz in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt hin wird die Sicherheitsdirektion den Gemeinden auch jene vorläufig aufgenommenen Personen an die Asylquote anrechnen, die wirtschaftlich selbständig und nicht auf Asylfürsorge angewiesen sind. Bislang wurden diese Personen aus der Quote ausgeklammert, was für die Gemeinden einen negativen Integrationsanreiz mit sich brachte.

Kanton Zürich bereit für neues Asylgesetz

Mit dem neuen Asylgesetz bildet der Kanton Zürich eine eigene sogenannte Asylregion mit 870 Plätzen in Einrichtungen des Bundes. Die drei Standorte dieser Einrichtungen sind bestimmt, zwei davon – Zürich und Embrach – laufen bereits im Testbetrieb. Aus den Abklärungen zu den Auswirkungen des neuen Asylgesetzes auf die kantonalen Strukturen hat die Sicherheitsdirektion einen Bedarf für rund 1000 Plätze ermittelt. Dieser ist durch die heute in Betrieb gehaltenen kantonalen Asylliegenschaften gedeckt.

Derzeit halten sich im Kanton Zürich rund 600 Personen auf, deren Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde. Seit Mai 2017 überprüft das Migrationsamt von sich aus, ob diese Personen die Kriterien für das Vorliegen eines Härtefalls erfüllen. Insgesamt sind 114 von ihnen in diese Überprüfung mit einbezogen worden. Nach vorläufigem Stand erteilt das Migrationsamt 48 Personen eine Aufenthaltsbewilligung. Bei weiteren 15 Personen ist der entsprechende positive Befund des Migrationsamtes bei der Härtefallkommission zur Beurteilung hängig, bei 39 Personen laufen die Abklärungen noch.

Unbegleitete Minderjährige werden gefördert

Ein bemerkenswerter Aspekt am Rückgang der Asylgesuche bezieht sich auf die allein reisenden minderjährigen Asylsuchenden (MNA). Deren Anteil an den Neugesuchen hat sich 2017 gegenüber den beiden Vorjahren fast halbiert, was sich auch an der Zahl in kantonalen Einrichtungen untergebrachter MNA spiegelt: Waren Ende 2015 und 2016 rund 350 MNA in kantonalen Unterkünften untergebracht, sind es aktuell noch 226. Mit dem Ziel, möglichst rasch eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen, fördert der Kanton Zürich ihre schulische Entwicklung, die soziale und berufliche Integration und unterstützt sie dafür auch bei Freizeitaktivitäten.

(Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion)