Sachplan geologische Tiefenlager: Stellungnahme des Regierungsrats zu Etappe 2

Das Sachplanverfahren zur Standortwahl für geologische Tiefenlager hat sich bewährt. Der Regierungsrat stellt aber auch Mängel fest und fordert entsprechende Verbesserungen und Korrekturen. Die kantonalen Experten leisten einen bedeutenden Beitrag bei der Beurteilung von Fakten und Dokumenten zum Tiefenlager. Die finanzielle Unterstützung der Kantone und der Standortregionen muss mindestens im bisherigen Rahmen beibehalten werden.

Das 2008 gestartete Sachplanverfahren zur Standortwahl für geologische Tiefenlager hat sich bisher bewährt. Das etappenweise Vorgehen ermöglicht eine schrittweise Einengung bei der Wahl der geeigneten Standorte. Dabei hat das Kriterium Sicherheit oberste Priorität. Der Regierungsrat empfiehlt die Standortgebiete Jura Ost (AG), Nördlich Lägern (AG/ZH) und Zürich Nordost (ZH/TG) zur Weiterbearbeitung in Etappe 3.

Der Regierungsrat stellt im Sachplanverfahren aber auch Mängel fest: Die Prozessführung des Bundesamts für Energie (BFE), die Planung und Durchführung der Arbeiten für das geologische Tiefenlager durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) sowie die sicherheitstechnische Überprüfung der Vorschläge der Nagra im Bereich Geomechanik/Bautechnik durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überzeugen nicht durchwegs.

Starke Rolle des Kantons Zürich

Um das Sachplanverfahren weiterhin zielgerichtet und erfolgreich durchführen zu können, müssen diverse Punkte beachtet werden. Mögliche sicherheitstechnische Schwächen und Herausforderungen aller drei Standortgebiete müssen untersucht werden, beispielsweise in Bezug auf Bautechnik und Erosion. Die kantonalen Experten leisten einen bedeutenden Beitrag bei der Beurteilung von Fakten und Dokumenten zum Tiefenlager. So wurde die Qualität des Nagra-Seismikprogramms massiv verbessert oder auf ungenügende Konzeption in der Lagerauslegung hingewiesen. Auch deshalb muss das BFE die starke Rolle des Kantons Zürich bei der sicherheitstechnischen Beurteilung der Tiefenlager-Planung akzeptieren und unterstützen.

Gemäss aktueller Planung will die Nagra ihre Standortwahl 2022 bekanntgeben. Somit verbleiben lediglich vier Jahre für die Durchführung, Interpretation und Schlussfolgerung aus allen notwendigen erdwissenschaftlichen Untersuchungen (Seismik, Tiefbohrungen, Quartäruntersuchungen). Hier müssen Ablauf und Prozessschritte der Standortauswahl durch die Nagra zusammen mit allen Akteuren überprüft werden. Weiter hält der Regierungsrat seit 2012 an seiner Haltung fest, dass die Oberflächenanlagen nicht in strategischen Interessensgebieten für die langfristige Trinkwasserversorgung gebaut werden dürfen. Diese umfassen neben den grossen, wichtigen Grundwasservorkommen auch deren Zuströmgebiete.

Die finanzielle Unterstützung der Kantone und der Standortregionen durch die Nagra muss mindestens im bisherigen Rahmen beibehalten werden. Ebenso sind die Aufwendungen der Gemeinden für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Tiefenlager nach dem Verursacherprinzip zu entschädigen.

Sachplan geologische Tiefenlager zur Standortauswahl

Das Standortauswahlverfahren wird im Sachplan geologische Tiefenlager des Bundes geregelt. Darin sind die Verfahren und Kriterien festgelegt, nach denen das Auswahlverfahren schrittweise und systematisch für die beiden Lagertypen SMA (schwach- und mittelradioaktive Abfälle) und HAA (hochradioaktive Abfälle/abgebrannte Brennelemente) durchgeführt werden soll. Das Verfahren ist in drei Etappen gegliedert, die jeweils durch Vernehmlassungen und Bundesratsentscheide abgeschlossen werden:

  • Etappe 1 – Identifizierung geeigneter
    geologischer Standortgebiete, abgeschlossen im November 2011
  • Etappe 2 – Auswahl von mindestens zwei
    Standorten je Lagertyp   
  • Etappe 3 – Standortwahl und
    Rahmenbewilligungsverfahren für beide Lagertypen, fakultatives Referendum auf
    nationaler Ebene

(Medienmitteilung des Regierungsrates)