Optimierung des Rettungswesens: Gezielte Massnahmen treten am 1. Juli 2018 in Kraft

Die Qualität des Rettungswesens im Kanton Zürich wird mit gezielten Anpassungen im Bereich der Anforderungen an die Rettungsdienste und der Disposition der Rettungsfahrzeuge weiter verbessert. Die neuen Vorgaben wurden zusammen mit der kantonalen Einsatzleitzentrale und Vertretern der Rettungsdienste erarbeitet; sie treten am 1. Juli 2018 in Kraft. Die Gesundheitsdirektion setzt damit eine konkrete Massnahme um, die der Regierungsrat im Rahmen der Legislaturziele für 2019 definiert hatte.

«Die Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich ist optimiert» ‒ so lautet eines der Legislaturziele, die sich der Regierungsrat für 2019 gesetzt hat. Zur Umsetzung lancierte die Gesundheitsdirektion das Projekt zur weiteren Optimierung des Rettungswesens. Es handelt sich dabei um eine von verschiedenen Massnahmen, mit denen die Versorgungsstrukturen im Kanton Zürich mit gezielten Verbesserungen an den Schnittstellen ganz konkret gestärkt werden können.

Unter diesem Blickwinkel hat die Gesundheitsdirektion denn auch die Organisation des Rettungswesens durchleuchtet und zusammen mit der Einsatzleitzentrale und Vertretern der Rettungsdienste Massnahmen erarbeitet. Diese betreffen zum einen die Qualitätsanforderungen, die die Rettungsdienste zu erfüllen haben, und zum andern die Disposition der zur Verfügung stehenden Rettungsmittel. Ebenfalls in das Projekt involviert waren Ärzteschaft, Spitäler und Gemeinden.

Zwei Bewilligungskategorien und Nächst-Best-Strategie

Neu werden im Kanton Zürich zwei Bewilligungskategorien geschaffen: Eine für effektive Rettungseinsätze und eine für einfache Verlegungstransporte. Damit kann sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten in jedem Fall durch einen ihrem medizinischen Betreuungsbedarf entsprechenden Dienst versorgt werden. Die Anforderungen bezüglich Organisation, Personal und Infrastruktur, die ein Unternehmen für eine Bewilligung der Kategorie «Rettungsdienste» erfüllen muss, gehen dementsprechend über jene für einfache Verlegungsdienste hinaus. Dies betrifft beispielsweise die Einsatzbereitschaft rund um die Uhr für Rettungsdienste oder die Ausbildung der Rettungssanitäterinnen und -sanitäter.

Neben der Sicherstellung einer guten Mindestqualität aller im Kanton Zürich tätigen Rettungsdienste hat die Gesundheitsdirektion die Optimierung bei den Hilfsfristen im Fokus. Erreicht wird dies mit Vorgaben, wann zwingend das bestmöglich positionierte Fahrzeug aufzubieten und das am besten geeignete Spital anzufahren ist (Nächst-Best-Strategie).

Die neuen Vorgaben treten am 1. Juli 2018 in Kraft. Die Gesundheitsdirektion hat dazu eine Verordnung ausgearbeitet, die heute im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert wird; die Einhaltung der Anforderungen wird überprüft. Noch offen sind derzeit die Ausgestaltung des erforderlichen Notarztsystems sowie die Einbindung der Luftrettung; die entsprechenden Konzepte werden zusammen mit Experten in den nächsten Monaten erarbeitet.

Gestützt auf die Legislaturziele setzt die Gesundheitsdirektion Schwerpunkte in der «Schnittstellenarbeit»

Nach Einschätzung von Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger kann das Rettungswesen als Muster für die gezielte qualitätsorientierte Optimierung der Gesundheitsversorgung im Kanton und damit für die differenzierte Arbeit an deren Schnittstellen dienen: «Die Notfallorganisation ist ein wichtiger Teil der Versorgungskette für die Zürcher Bevölkerung. Ja, in vielen Fällen ein (über)lebenswichtiger. Hier müssen Alarmierung, Rettungseinsatz mit Transport ins Spital und (Weiter-)Behandlung jederzeit und überall bestmöglich funktionieren. Denn eine zweite Chance, um Leben zu retten, gibt es in der Regel nicht».

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)

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