Neues Jagdgesetz nimmt Entwicklungen im Arten- und Lebensraumschutz auf

Die Jägerinnen und Jäger erfüllen heute eine wichtige Aufgabe zum Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume. Die Voraussetzungen in den Jagdrevieren haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Das geltende Jagdgesetz von 1929 hält mit dieser Entwicklung nicht mehr Schritt. Die Baudirektion hat darum ein von Grund auf neues Jagdgesetz erarbeitet. Der Regierungsrat hat den Gesetzesentwurf nun dem Kantonsrat überwiesen.

Die Jagd hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. Sie erfüllt heute einen umfassenden Leistungsauftrag der Öffentlichkeit. Auch das Umfeld der Wildtiere, das Artenvorkommen und die Wildtierbestände im Kanton Zürich haben sich in den vergangenen Jahrzehnten merklich verändert. Die heutigen kantonalen Regelungen entsprechen diesen Entwicklungen nicht mehr. Das geltende kantonale Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1929. Zwar wurde es im Verlauf der Jahrzehnte mehrfach teilrevidiert, doch genügt es heute in vielen Punkten nicht mehr den Anforderungen. Zudem ist es nicht mehr genügend auf das entsprechende Bundesgesetz abgestimmt.  

Arten- und Lebensraumschutz sowie Ausbildung im Vordergrund

Die Baudirektion hat in einem breit abgestützten Prozess den Entwurf für ein neues Jagdgesetz erarbeitet. Der Gesetzesentwurf trägt dem neu entstandenen Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Wildtiere und der gestiegenen räumlichen Nutzung Rechnung, indem er zeitgemässe Bestimmungen zum Arten- und Lebensraumschutz aufnimmt. So sollen in besonders sensiblen Gebieten Wildruhezonen ausgeschieden und bestehende Wildtierkorridore erhalten werden können. Er hält am bewährten System der Milizjagd fest und gewichtet dabei die jagdliche Aus- und Weiterbildung noch stärker als bisher. Gemäss dem Entwurf soll nur noch jagen dürfen, wer eine gründliche theoretische und praktische Ausbildung durchläuft. Jagdberechtigte sollen zum Besuch von Weiterbildungskursen verpflichtet und die Aus- und Weiterbildung sowie die dazu notwendige Infrastruktur unterstützt werden können. Die Gesetzesrevision soll zudem genutzt werden, um die Lesbarkeit und Verständlichkeit des Jagdgesetzes zu verbessern, um es deutlich zu vereinfachen und die Regelungsdichte erheblich zu reduzieren. Zahlreiche fachliche Details sollen künftig weitgehend auf Verordnungsstufe geregelt werden.  

Anträge aus Vernehmlassung aufgenommen

Der Gesetzesentwurf wurde 2017 einer breiten Vernehmlassung unterzogen. Dabei beurteilten alle Teilnehmenden den Revisionsbedarf als unbestritten. Die Struktur des neuen Gesetzes wurde durchwegs positiv beurteilt. Insbesondere die Gemeinden und zahlreiche Verbände wiesen jedoch darauf hin, dass der Entwurf zu einer Zentralisierung führe und die Gemeindeautonomie unnötig beschneide. Diesen Bedenken hat der Regierungsrat in der überarbeiteten Vorlage Rechnung getragen. So sollen auch künftig die Gemeinden die Jagdreviere vergeben und einen Fünftel der Pachtzinsen erhalten. Die Änderung einer Reviergrenze setzt den Antrag einer Gemeinde oder Jagdgesellschaft voraus, kann also nicht vom Kanton ausgehen. Und die Zuteilung von Jagdrevieren durch die Gemeinden soll künftig nicht mehr durch eine Versteigerung, sondern durch eine Vergabe erfolgen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)