Jugendkriminalität weiterhin stabil

Die Jugendkriminalität im Kanton Zürich bleibt weitgehend unverändert, wobei die Zahl der Gewaltdelikte zum zweiten Mal in Folge zugenommen hat. Die finanziellen Aufwendungen für Schutzmassnahmen befinden sich auf einem Rekordtief.

Im Jahr 2017 eröffneten die Jugendanwaltschaften des Kanton Zürichs gegen 4749 Jugendliche ein Strafverfahren. Damit stieg die Zahl der Beschuldigten im Vergleich zum Vorjahr (2016: 4670) um 1,7 Prozent. Ein deutlicher Anstieg von 12,8 Prozent ist bei der Jugendgewalt zu verzeichnen. Die Zunahme muss allerdings insofern relativiert werden, als die Fallzahlen im Vergleich zum Höchststand im Jahr 2009 noch immer um 50 Prozent tiefer liegen. Wurden damals 1151 Jugendliche einer Gewaltstraftat beschuldigt, waren es im vergangenen Jahr 580 (514); 549 von ihnen lebten im Kanton Zürich.

   
Grafik 1: Anzahl Jugendliche, gegen die ein Strafverfahren eröffnet wurde 2007-201
Anzahl Jugendliche, gegen die ein Strafverfahren eröffnet wurde 2007-2016. Quelle: Staatsanwaltschaften

Weniger Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Die Jugendanwaltschaften erliessen 2017 insgesamt 3815 (2016: 4196) Strafbefehle, in 19 (40) Fällen wurde Anklage bei den Jugendgerichten erhoben. Insgesamt wurden 3693 (4094) Strafen ausgesprochen, dazu zählten 2134 (2355) Verweise, 847 (1005) persönliche Leistungen, 624 (571) Bussen und 75 (95) Freiheitsentzüge. In 13 (39) Fällen wurde von einer Bestrafung abgesehen, bei 17 (19) verurteilten Jugendlichen ordneten die Jugendanwaltschaften und Gerichte 26 (29) Erwachsenenstrafen an. Zwar nahmen die Verurteilung wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz ab, sie stellten mit 23,3 Prozent (24,4) aber noch immer den grössten Anteil der Delikte, gefolgt von den Vermögensdelikten mit 21,7 Prozent (22,7) und den Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz mit 9,8 Prozent (10,4).

Hatten die Verurteilungen wegen Delikten gegen Leib und Leben wie Körperverletzung oder Tätlichkeiten in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen, war 2017 ein leichter Anstieg auf 2,6 Prozent (2,4) zu verzeichnen. Ebenfalls moderat von 6,2 auf 6,5 Prozent stieg der Anteil an Delikten gegen die Freiheit, wozu Drohung, Nötigung und Hausfriedensbruch gehören, sowie jener gegen die sexuelle Integrität, der von 0,8 auf 1,0 Prozent stieg. Der prozentuale Anteil der weiblichen Jugendlichen bei den Verurteilungen sank 2017 leicht auf 24,8 Prozent (25,1), gleiches galt für den Ausländeranteil, der 33,4 Prozent (34,3) betrug.  

   
Grafik 2: Anzahl der wegen einer Gewaltstraftat verzeigten Jugendlichen 2007-2016
Anzahl der wegen einer Gewaltstraftat verzeigten Jugendlichen 2007-2016

Gewaltdelikte nehmen zu

Die Zunahme an Gewaltdelikten bei den eingegangenen Fällen zeigt sich insbesondere bei Delikten wie Raub, einfache Körperverletzung und Drohungen, welche sich nach Jahren des kontinuierlichen Rückgangs nun auf dem Niveau von 2013/14 befinden. Wurden im 2016 noch 70 Jugendliche des Raubes beschuldigt, waren es im vergangen Jahr 110. Bei der einfachen Körperverletzung stieg die Anzahl an beschuldigten Jugendlichen von 106 auf 142, bei den Drohungen von 92 auf 126. Stabil blieben hingegen die Verzeigungen wegen Tätlichkeiten (195; 2016: 194) und Raufhandel/Angriff (85; 2016: 83). Ein Rückgang war bei den Verzeigungen wegen Gewalt und Drohungen gegen Beamte (36; 2016: 41) zu verzeichnen. Auffällig ist, dass Jugendliche, die wegen eines Gewaltdelikts verzeigt werden, primär männlich (83,4 Prozent) und mit 15,6 Jahren noch relativ jung sind. Mit 55,6 Prozent ist jeder zweite einer Gewaltstraftat beschuldigte Jugendliche nicht vorbestraft, nur gut jeder zehnte fiel bereits durch ein Gewaltdelikt auf.  

Weniger Schutzmassnahmen

Die kontinuierliche Abnahme der schweren Jugendgewalt bis 2016 wirkte sich auch im vergangenen Jahr auf die Anzahl an angeordneten Schutzmassnahmen aus. So wurden im vergangenen Jahr 7 (18) stationäre Unterbringungen sowie 55 (71) ambulante Behandlungen neu angeordnet. Am Stichtag 31. Dezember 2017 waren insgesamt 44 (59) Jugendliche stationär untergebracht, 158 (188) befanden sich in einer ambulanten Massnahme.

Parallel dazu ging der finanzielle Aufwand für Schutzmassnahmen erneut zurück; neu beliefen sich die Kosten auf 17,0 Millionen (17,4). Damit fielen die Ausgaben für Schutzmassnahmen im vergangenen Jahr um knapp 44 Prozent geringer aus als in den Rekordjahren 2009 und 2010. Damals betrug der finanzielle Aufwand je 30 Millionen.  

Grafik 3: Aufwand für Schutzmassnahmen in Millionen Franken 2007-2016
Aufwand für Schutzmassnahmen in Millionen Franken 2007-2016
   

(Medienmitteilung der Oberjugendanwaltschaft)