Referendum gegen Änderung des Steuergesetzes zustande gekommen

Gegen einen Beschluss des Kantonsrates bezüglich der Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer ist das Volksreferendum zustande gekommen.

Die Direktion der Justiz und des Innen hat festgestellt, dass das Referendum gegen den Beschluss des Kantonsrates betreffend Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer) zustande gekommen ist. Die für das Volksreferendum erforderliche Anzahl Unterschriften von mindestens 3000 Stimmberechtigten wurde innert Frist eingereicht.

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)