Verordnung über die Aufnahme an die Maturitätsschulen in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zur neuen Aufnahmeverordnung der Maturitätsschulen durchzuführen. Die Verordnung soll die Aufnahmeverfahren im ganzen Kanton angleichen.

Die Aufnahmeverfahren an die allgemeinbildenden und berufsorientierten Maturitätsschulen im Kanton Zürich sind heute nicht einheitlich. Die Prüfungszeitpunkte variieren, und es gelten unterschiedliche Regelungen darüber, welche Aufnahmeprüfungen den Besuch welches Maturitätsschultyps ermöglichen. Der Kantonsrat beschloss 2015 zudem eine Änderung des Mittelschulgesetzes, nach welcher für die Aufnahme ans Kurzgymnasium die Vorleistungen der Schülerinnen und Schüler angemessen zu berücksichtigen sind.

Der Bildungsrat hat deshalb im November 2015 den Prozess zu einer umfassenden Überarbeitung des Systems in Gang gesetzt. Eine Projektgruppe hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Schulfeldes Eckwerte für ein kohärentes Übertrittsverfahren erarbeitet. Aufgrund dieser Eckwerte hat die Bildungsdirektion eine neue Verordnung für die Aufnahme an die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung ausgearbeitet. Darüber führt die Bildungsdirektion nun eine Vernehmlassung durch. Die neue Verordnung ersetzt sieben bisherige Reglemente.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)