Bahnhof- und Rüdlingerstrasse in Rafz werden saniert

Damit die Bahnhof- und Rüdlingerstrasse in Rafz den aktuellen und künftigen Anforderungen gerecht werden können, muss die Strecke saniert werden. Mit dem Neubau eines Rad-/Gehwegs wird zudem die Verkehrssicherheit erhöht. Der Regierungsrat hat das Strassenprojekt festgesetzt und bewilligt dafür eine Ausgabe von 8,8 Millionen Franken.

Die Bahnhof-/Rüdlingerstrasse verbindet die Ortschaften Rafz und Rüdlingen. In Rafz ist sie zwischen dem Kreisel beim Imstlerwäg und der Kantonsgrenze sanierungsbedürftig. Zudem entspricht die Strasseninfrastruktur auch anderweitig nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Aufgrund der Verkehrszunahme auf dem umliegenden Strassennetz ist die Leistungsfähigkeit der Kreuzungen mittelfristig nicht mehr gewährleistet.

Im Einvernehmen mit der Gemeinde Rafz hat der Kanton Zürich ein Strassenprojekt ausgearbeitet, mit dem die Bahnhof-/Rüdlingerstrasse auf diesem Abschnitt saniert und zugleich leistungsfähiger gemacht wird. Dazu werden die Einmündungen beim Bahnhof und der Schaffhauserstrasse mit einer Linksabbiegespur optimiert.

Rad-/Gehweg verbessert Sicherheit

Um die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen, wird ein kombinierter Rad-/Gehweg erstellt und damit die bestehende Radweglücke geschlossen. Zudem werden auf der Strecke drei Schutzinseln für Fussgänger und Radfahrer errichtet. Weiter baut das kantonale Tiefbauamt im Rahmen dieses Projekts eine Stützmauer und drei Versickerungsbecken für die Strassenentwässerung.

Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und der Landerwerbspläne erfolgte vom 20. Januar 2017 bis 17. Februar 2017. Innerhalb der Auflagefrist gingen zwei Einsprachen ein. Sie enthielten sowohl projektbezogene wie auch enteignungsrechtliche Begehren. Im Rahmen der Einigungsverhandlungen konnte mit beiden Einsprechenden eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Die Gesamtkosten für das Strassenprojekt betragen 8,8 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat das Projekt nun festgesetzt und die Ausgabe bewilligt. Sofern gegen diesen Beschluss innert der 30-tägigen Frist kein Rekurs erhoben wird, kann noch diesen Frühling mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Bauzeit beträgt rund 17 Monate.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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