Sirenentest am Mittwoch, 7. Februar 2018

Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 7. Februar 2018, findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt.

Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auch die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handeln.

Zu diesem Zweck verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von rund 5000 stationären sowie etwa 2200 mobilen Sirenen, (Kanton Zürich rund 450 stationäre und 240 mobile Sirenen) mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.

Am 7. Februar 2018 wird deshalb in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.  

Sirenentest: Allgemeiner Alarm und Wasseralarm

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen «Wasseralarm» getestet welche im Kanton Zürich bei einer Zerstörung der Sihlsee-Talsperren die Bevölkerung in der Nahzone des Sihlsees alarmieren würden. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.  

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der «Wasseralarm» bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Aufgrund des hohen Ausbaugrades des Alarmierungsnetzes im Kanton Zürich kann nahezu die gesamte Bevölkerung mit fest installierten oder mobilen Sirenen alarmiert werden.

Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.

Weitere Informationen zum Sirenentest

Infos, Unterlagen & TV- und Radio-Spots zum Thema «Sirenentest» unter  

sowie Teletext auf Seite 680 der SRG-Sender.

Infos und Unterlagen zum Thema «Vorsorgliche Massnahmen zur Bewältigung bei Katastrophen und Notlagen» unter
 

(Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion)