Regierungsrat unterstützt 11,5-Milliarden-Paket des Bundes für den Ausbau der Bahninfrastruktur

Der Regierungsrat unterstützt den Vorschlag des Bundes für einen Ausbauschritt der Bahninfrastruktur im Umfang von 11,5 Milliarden Franken bis ins Jahr 2035. Nur diese Variante ist geeignet, Überlasten und Engpässe im Bahnnetz sinnvoll zu beseitigen. Sie berücksichtigt zudem die Planungen für die Zürcher S-Bahn 2G, einschliesslich der Schlüsselobjekte Brüttenertunnel und Bahnhof Stadelhofen. Beide Bauvorhaben sind zwingend nötig, damit der Bahnverkehr im Grossraum Zürich und in Richtung Ostschweiz nachfragegerecht weiterentwickelt werden kann.

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zum Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 gestartet. Er schlägt darin zwei Varianten vor: Einen kleineren Ausbauschritt im Umfang von 7 Milliarden Franken mit Zeithorizont 2030 und einen grösseren Ausbauschritt in der Höhe von 11,5 Milliarden Franken bis ins Jahr 2035. Sowohl der Bundesrat als auch die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) unterstützen die Variante Ausbauschritt 2035 für 11,5 Milliarden Franken.

Nur 11,5-Milliarden-Paket umfasst Schlüsselobjekte Brüttenertunnel und Stadelhofen

Auch für den Regierungsrat kommt nur die Variante für 11,5 Milliarden Franken in Frage. Das kleinere Paket stellt für den Kanton Zürich keine Option dar, da sie den Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen um ein viertes Gleis nicht vorsieht. Die umfangreichen Planungen im Projekt «S-Bahn 2G» (2. Generation) haben eindeutig gezeigt, dass die künftigen Kapazitätsengpässe nur mit der Kombination von Brüttenertunnel und Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen beseitigt werden können. Ohne einen Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen ist langfristig kein hinreichendes Angebotskonzept für das prognostizierte Fahrgastaufkommen möglich. Die vom Bund in der kleineren Variante alternativ vorgeschlagenen Übergangsmassnahmen sind kein tauglicher Ersatz. Ohne ein viertes Gleis im Bahnhof Stadelhofen wird das gesamte Bahnnetz im Grossraum Zürich destabilisiert. Die Auswirkungen davon wären nicht nur für die Fahrgäste der Zürcher S-Bahn gravierend, sondern auch in weiten Teilen des Landes spürbar.

Fokus auch auf kleinere Projekte

Der Regierungsrat begrüsst, dass der Vorschlag des Bundesrates nebst den genannten Schlüsselprojekten auch weitere kleinere und mittlere Infrastrukturanpassungen im Kanton vorsieht. Erst im Zusammenspiel ermöglichen all diese Ausbauten ein gut abgestimmtes Angebotskonzept zum Abbau der Überlasten. So sind unter anderem Ausbauten auf der Strecke Uster – Aathal, Herrliberg-Feldmeilen – Meilen oder Doppelspurprojekte bei der Sihltal Zürich Üetliberg Bahn (SZU) zwingend nötig.

Der Regierungsrat wünscht aber zudem, dass die notwendigen Investitionen bei der Forchbahn neu in die Botschaft an das Parlament aufgenommen werden. Überdies sollen die geplanten neuen S-Bahn-Haltestellen Winterthur Grüze Nord und Wädenswil Reidbach ermöglicht werden. Auch die Haltestelle Silbern soll im Zusammenhang mit der vorgesehenen Projektierung des Ausbaus der Strecke zwischen Zürich und Aarau weitergeplant werden können.

Kostenoptimierungen nicht nur im Raum Zürich und Zentralschweiz anstreben

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich das Bestreben, dass die Kosten der geplanten Ausbauprojekte optimiert werden sollen. Dies verbessert die Wirtschaftlichkeit der Investitionen. Die Suche nach Kosteneinsparpotenzialen muss aber bei allen Bauvorhaben in allen Landesteilen gleichermassen erfolgen und darf nicht nur die Region Zürich und Zentralschweiz betreffen.

Für die Ausarbeitung der endgültigen Parlamentsvorlage fordert der Regierungsrat zudem, dass die Planungsregionen gemäss der geltenden gesetzlichen Regelung enger einzubeziehen sind. Somit soll sichergestellt werden, dass das Gesamtkonzept in sich stimmig ist und die Mittel aus dem Bahninfrastrukturfonds zielgerichtet und mit dem grössten Nutzen eingesetzt werden.
 

(Medienmitteilung des Regierungsrates)