Fast dreimal so viele Selbstanzeigen

Das Steueramt des Kantons hat letztes Jahr eine eigentliche Flut von Selbstanzeigen erhalten: Mit 6150 Eingaben haben beinahe dreimal so viele Steuerpflichtige wie im bisherigen Rekordjahr 2016 (2100 Eingaben) die Gelegenheit genutzt, steuerlich reinen Tisch zu machen. Zurückzuführen ist die ausserordentliche Zunahme auf den bevorstehenden Start des grenzüberschreitenden Automatischen Informationsaustauschs (AIA).

Die mit den Selbstanzeigen befasste Abteilung des Kantonalen Steueramtes hat 2017 dank einer personellen Verstärkung, einer weiteren Effizienzsteigerung und der Zunahme von weniger aufwendigen kleinen Fällen auch deutlich mehr Eingaben bearbeiten und abschliessen können, nämlich 3800 (verglichen mit 1900 im Vorjahr). Daraus resultierten 104 Millionen Franken Steuererträge, wovon 83 Millionen Franken in die Haushalte der Gemeinden und des Kantons fliessen; der Rest betrifft die direkte Bundessteuer. Im Vorjahr waren es 85 Millionen Franken gewesen. Vor der Einführung der einmal im Leben möglichen straflosen Selbstanzeige per Anfang 2010 hatte das Kantonale Steueramt jeweils rund 350 Selbstanzeigen erhalten, in den Jahren danach 850 bis 1500.

Vermögen von 1,3 Milliarden Franken aufgedeckt

Besonders gross war 2017 die Zahl der gemeldeten italienischen, portugiesischen und spanischen Liegenschaften, die häufig in Verbindung mit einem in der Schweiz ebenfalls nicht deklarierten Konto stehen. Ausländische Liegenschaften müssen im Gegensatz zu ausländischen Konten in der Schweiz zwar nicht versteuert, aber trotzdem in der Steuererklärung aufgeführt werden. Durch sie erhöht sich nämlich die Steuerbelastung auf dem hier steuerbaren Einkommen und Vermögen. Zahlreiche Selbstanzeigen gab es im vergangenen Jahr auch zu bisher nicht deklarierten Konten und weiteren Vermögenswerten aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein.

Das Kantonale Steueramt führt diese Flut von Selbstanzeigen auf den Automatischen Informationsaustausch (AIA) und die Aufklärungsarbeit von Treuhändern und Ausländervereinen zurück. Insgesamt konnte das Steueramt Vermögen von 1,327 Milliarden Franken aufdecken, die künftig immer wieder in den Steuererklärungen auftauchen werden, sofern sie weiter existieren. Bei der straflosen Selbstanzeige müssen die Steuern zehn Jahre zurück, aber keine Busse bezahlt werden.

Sinkender Durchschnittsertrag pro Fall

Im Durchschnitt sind bei den 2017 behandelten 3800 Fällen aber weniger grosse Vermögen und Erträge zum Vorschein gekommen als in den Vorjahren: Der Durchschnittsertrag für die Staats- und die Gemeindesteuern sank gegenüber dem Vorjahr pro Fall von 36›000 auf 22›000 Franken. Dieser Betrag liegt deutlich unter den Höchstwerten von 2010 und 2013, als 60›000 Franken erreicht worden waren. Bei der direkten Bundessteuer liegt der Durchschnittsertrag noch bei 5500 Franken pro Fall, verglichen mit 15›000 Franken im Jahr 2010.

Dennoch hat das Steueramt auch 2017 ein gutes Dutzend Fälle erledigt, bei denen ein Steuerertrag von insgesamt mehr als einer Million Franken für alle drei Staatsebenen zusammen resultierte. Und in über hundert Fällen bezahlten die Steuerpflichtigen mehr als 100›000 Franken. Unter den 3800 behandelten Fällen befanden sich vergangenes Jahr 40 juristische Personen (Unternehmen), verglichen mit 20 bis 30 in den Vorjahren. In 17 Fällen der 3800 Fälle handelte es sich zudem bereits um die zweite Selbstanzeige – diese ist dann nicht mehr straflos, sondern es wird eine Busse von 20 Prozent der Nachsteuern fällig.

Das Kantonale Steueramt rechnet für das neue Jahr weiterhin mit einem hohen Eingang von Selbstanzeigen. Die ersten AIA-Meldungen aus dem Ausland erwartet es ab Oktober. Eine straflose Selbstanzeige ist gemäss der vom Steueramt des Kantons Zürich beschlossenen kulanten Auslegung des Steuergesetzes möglich, bis der zuständige Steuerkommissär beim Abgleich der ausländischen Angaben mit jenen in der Zürcher Steuererklärung auf eine Differenz stösst oder die Steuerhinterziehung sonstwie entdeckt wird.  

(Medienmitteilung der Finanzdirektion)

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