Energieplanung: Die Richtung stimmt

Die kantonale Energieplanung befindet sich auf Kurs. Das zeigt der Energieplanungsbericht 2017 des Regierungsrates. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons wurden auch in den letzten vier Jahren ausreichend, sicher, wirtschaftlich und zunehmend umweltfreundlicher mit Energie versorgt. Die grossen Herausforderungen für die Zukunft liegen beim CO2-Ausstoss und der Stromerzeugung aus nachhaltigen Quellen.

Mit dem Energieplanungsbericht orientiert der Regierungsrat den Kantonsrat alle vier Jahre über die Grundlagen der gegenwärtigen und künftigen Energienutzung und -versorgung sowie über die langfristig anzustrebende Entwicklung. Der Bericht zeigt die Veränderungen der letzten vier Jahre in den Handlungsfeldern Gebäude/Wärme, Mobilität und Strom auf. Ergänzend beschreibt er, wie die kantonale Energieplanung die künftigen Entwicklungen bewältigt.  

Auf dem Zielpfad

Gemäss dem vom Regierungsrat verabschiedeten Energieplanungsbericht 2017 blieb der Energiebedarf im Kanton Zürich trotz wachsender Bevölkerung in den letzten vier Jahren weiterhin stabil. Der CO2-Ausstoss bewegt sich wie geplant auf das im Energiegesetz festgelegte Ziel von 2,2 Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2050 zu. Die Schwerpunkte der kantonalen Energieplanung bleiben auch künftig bestehen, der eingeschlagene Weg wird fortgesetzt. Oberstes Ziel bleibt eine zuverlässige Energieversorgung mit verstärkter Energieeffizienz und Nutzung lokaler erneuerbarer Energien.

Erfolge bei nachhaltiger Wärmeversorgung

Der Wärmebedarf von Neubauten hat sich seit 1990 mehr als halbiert, derjenige bestehender Häuser sinkt jährlich um rund ein Prozent. Trotz zunehmender Wohnfläche pro Kopf und steigenden Komfortansprüchen beim Heizen wird der Kanton Zürich seinen Wärmebedarf dank effizienteren Bauten bis 2050 weitgehend aus lokalen Wärmequellen decken können. Der Kanton unterstützt energetische Gebäudemodernisierungen durch Förderbeiträge und Energieberatung. So wurden in den Jahren 2013 bis 2016 gut 109 Millionen Franken Fördergelder für Bauten und Anlagen gesprochen. Das durch die CO2-Abgabe des Bundes finanzierte Förderprogramm sowie die Information und Beratung mit Schwerpunkt Gebäudeerneuerung werden fortgeführt.

Mobilitätsanstieg geschickt lenken

Zwei Drittel des Energiebedarfs werden im Kanton Zürich immer noch mit fossilen Energien gedeckt. Steigend ist der Energiebedarf nach wie vor im Verkehrsbereich. Vom gesamten Energiebedarf im Kanton entfällt etwa ein Drittel auf die Mobilität, Tendenz steigend. Der kantonale Richtplan sieht vor, dass sich die Siedlungsstruktur am öffentlichen Verkehr orientiert und die Bevölkerung vor allem in urbanen Gebieten wächst. Dies mindert auch den Energiebedarf für die Mobilität. Denn an Orten mit guter ÖV-Anbindung und hoher Nutzungsdichte sind die zurückgelegten Wege kürzer, die Möglichkeiten für den Fuss- und Veloverkehr besser und der private Besitz von Personenwagen sowie deren Nutzung deutlich geringer als auf dem Land.

Gemäss den Zielsetzungen des Regierungsrates soll mindestens die Hälfte des Verkehrszuwachses durch den öffentlichen Verkehr aufgefangen werden, was in den letzten Jahren gut erreicht wurde. Zu den Massnahmen gehören dabei unter anderem der Ausbau des ZVV-Angebots. Davon abgesehen gewinnen bei den Personenwagen auch alternative Antriebsarten langsam an Bedeutung. Der Anteil elektrisch betriebener Personenwagen an den neu immatrikulierten Fahrzeugen im Kanton Zürich beträgt derzeit etwa 3,5 Prozent. Damit erzielt der Kanton Zürich schweizweit den höchsten Anteil.

Herausforderungen bei der zukünftigen Stromversorgung

Die Stromversorgung im Kanton Zürich ist heute sicher und günstig. Die Anzahl und die Dauer der Stromunterbrüche liegen deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt. Die Stromtarife gehören zu den günstigsten im gesamtschweizerischen Vergleich. Der Kanton Zürich verbraucht jedoch mit 9000 Gigawattstunden pro Jahr fast zehnmal mehr Strom als er produziert. Zur Erreichung der CO2-Ziele müssen fossile Energien wie Erdöl und Erdgas durch Strom aus nicht fossilen Quellen kompensiert werden. Mittelfristig wird deshalb die Nachfrage nach Strom kaum abnehmen. Als Ersatz der wegfallenden Stromerzeugung aus Kernkraft sind neue Produktionskapazitäten sowie zusätzliche Effizienzmassnahmen erforderlich. Dennoch kann der kantonale Bedarf auch langfristig nur zu rund einem Drittel mit Strom aus kantonalen Energiequellen gedeckt werden. Das grösste kantonale Potenzial liegt dabei, insbesondere im Sommerhalbjahr, bei der Photovoltaik.

Speichermöglichkeiten für die Stromversorgungssicherheit werden an Bedeutung gewinnen. Dies insbesondere aufgrund der Zunahme von Solar- und Windanlagen mit stark schwankender Produktion. Mit der heutigen Marktordnung sind in den meisten Fällen Investitionen in schweizerische Wasserkraftwerke nicht wirtschaftlich. Die nationale Politik muss darum als erstes festlegen, wie hoch der Selbstversorgungsgrad und die Versorgungssicherheit der Schweiz sein sollen.  

Die energiepolitischen Ziele des Kantons Zürich

Der Kanton Zürich ist gemäss seiner Verfassung zur nachhaltigen Entwicklung verpflichtet (Art. 6). Die energiepolitischen Grundsätze dazu sind in der Kantonsverfassung verankert (Art. 106):

  •   Abs. 1 «Der Kanton schafft günstige Rahmenbedingungen für eine ausreichende, umweltschonende, wirtschaftliche und sichere Energieversorgung».
  • Abs. 2 «Er schafft Anreize für die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energie und für den rationellen Energieverbrauch».
  • Abs. 3 «Er sorgt für eine sichere und wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung».

In Ergänzung zu den Zielen der Kantonsverfassung wurde eine Senkung des CO2-Ausstosses bis ins Jahr 2050 auf 2,2 Tonnen pro Kopf und Jahr im Energiegesetz festgeschrieben.

Die energiepolitische Stossrichtung des Kantons Zürich

Um die Herausforderungen der kommenden Jahre zu meistern und insbesondere eine weiterhin sichere und wirtschaftliche Energieversorgung sicher zu stellen, sollen bei den energiepolitischen Weichenstellungen der kommenden Jahre folgende Maximen gelten:

  • Marktkräfte spielen lassen
  • Gute Rahmenbedingungen für Energieeffizienzmassnahmen und erneuerbare Energien schaffen
  • Sicherheits- und Umweltstandards festlegen statt Verbote von Technologien aussprechen
  • Bewilligungsverfahren vereinfachen und beschleunigen

Dabei steht für den Kanton Zürich nebst einer umweltfreundlichen eine weiterhin sichere und kostengünstige Energieversorgung im Vordergrund, die für den Wirtschaftskanton Zürich von vitaler Bedeutung ist.

Handlungsbereiche

Für die nächsten vier Jahre führt der Energieplanungsbericht 2017 für die Energieversorgung und Energienutzung insbesondere folgende Schwerpunkte auf:

  • Energetisch optimierte Bauerneuerungen sowie Neubauten sind durch – gegenseitig abgestimmte – Information, Anreize und Vorschriften zu begünstigen
  • Energie- und Raumplanung sollen gute Rahmenbedingungen zur Nutzung von Abwärme und erneuerbaren Energien schaffen und für geeignete Leitungskorridore für Netzausbauten sorgen
  • Siedlungen sind in Abstimmung mit der Verkehrsplanung weiter nach innen zu verdichten, so dass sich Verkehrsinfrastrukturen mit tiefem spezifischen Energiebedarf lohnen
  • Energieeffiziente Fahrzeuge sollen weiterhin von tiefen Motorfahrzeugsteuern profitieren
  • Vordringlich auf Bundesebene zu klären ist die Stellung der Schweizer Elektrizitätswirtschaft im europäisch liberalisierten Strommarkt und, damit verknüpft, der anzustrebende Selbstversorgungsgrad der Schweiz

(Medienmitteilung des Regierungsrates)