Missbräuchlicher Medienkonsum durch Jugendliche leicht rückläufig
Medienmitteilung 15.12.2017
Delikte wie Pornographie, Gewaltdarstellungen und Ehrverletzungen werden von Jugendlichen überwiegend im digitalen Raum begangen. Die Anzahl an Strafverfahren ist jedoch leicht rückgängig. Dies zeigt eine Erhebung der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich.
Bei Strafuntersuchungen gegen Jugendliche wegen Pornographie, Gewaltdarstellungen und Ehrverletzungen spielen das Smartphone und das Internet eine zentrale Rolle. So fanden alle im vergangenen Jahr gegen Jugendliche im Kanton Zürich eröffneten Strafuntersuchungen wegen Pornographie und Gewaltdarstellungen im digitalen Raum statt. Zwar wurden im vergangenen Jahr mit 43 beschuldigten Jugendlichen markant weniger Strafuntersuchungen wegen Pornographie geführt als noch 2013 (99) und 2014 (67), im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl jedoch um 10 Prozent oder vier beschuldigte Jugendliche. In 45 Prozent der Fälle wurden pornographisches Material per Chat oder Nachrichtenmitteilung weiterverbreitet, in jedem dritten Fall ging es um Sexting oder selbstproduzierte Videos von sexuellen Handlungen. Bei den neu eröffneten Strafuntersuchungen wegen Gewaltdarstellungen (2016: 18; 2015: 24) ist hingegen ein Rückgang von 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten, wobei auch hier die Anzahl an Beschuldigten gering ist. In 63 Prozent der Fälle wurden Gewaltdarstellungen von Jugendlichen per Nachricht, Chat oder Facebook weiterverbreitet.
Jede zweite Ehrverletzung im digitalen Raum
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 57 Jugendliche wegen einer Ehrverletzung wie Beschimpfung, üble Nachrede und Verleumdung verzeigt, was im Vergleich zu 2015 eine Abnahme von 28 Prozent bedeutet. Rückläufig war insbesondere die Anzahl verzeigter Mädchen; ihr Anteil sank von 52 auf 40 Prozent. Jede zweite Ehrverletzung fand 2016 online statt; 2015 lag ihr Anteil noch bei 58 Prozent. Dabei handelte es sich entweder um Ehrverletzungen, die per Nachricht, im Internet oder per Social Media geäussert wurden. Ehrverletzungen im digitalen Raum können zwar oftmals leichter nachgewiesen werden. Allerdings wiegen Ehrverletzungen im digitalen Raum für das Opfer ungleich schwerer, da sie einer grösseren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und sich nur schwer wieder aus dem Internet löschen lassen.
Drohungen und Nötigungen finden meist offline statt
Ein starker Rückgang ist bei den durch Jugendliche begangenen Drohungen und Nötigungen festzustellen. Bei beide Straftatbeständen befanden sich die Fallzahlen 2016 auf dem tiefsten Stand der letzten zehn Jahre. So nahmen die Drohungen im Vergleich zum Vorjahr um 17 Prozent ab, bei den Nötigungen ist ein Rückgang um 25 Prozent zu vermelden. Jede vierte Drohung wird per Text- oder Sprachnachricht, Telefon oder im Internet ausgestossen (2015: 26 Prozent). Bei den Nötigungen per Whatsapp, Telefon oder mittels abgespeichertem Fotomaterial ist eine leichte Zunahme auf 20 Prozent zu registrieren (2015: 16 Prozent). In wenigen Einzelfällen wurden intime Fotos, die zwischen zwei Jugendlichen einst einvernehmlich ausgetauscht wurden, auch als Druckmittel eingesetzt.
Sensibilisierung als Ziel
Die Erhebung zum missbräuchlichen Medienmissbrauch bei Jugendlichen im Kanton Zürich wurde bereits zum zweiten Mal durchgeführt. Die Oberjugendanwaltschaft verfolgt damit das Ziel, Jugendliche und ihre Eltern für Delikte im digitalen Raum zu sensibilisieren und bewusst zu machen, dass gewisse Handlungen im Online-Bereich nebst den persönlichen, biographischen Schädigungen auch strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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