Keine Einigung zwischen Ärzten und Kassen ‒ Kanton gewährleistet Versorgungssicherheit

Ärzte und Krankenversicherer konnten sich bisher nicht auf neue Tarife für ambulante Leistungen in Arztpraxen einigen. Ab 2018 drohen damit Unsicherheiten bei Bezug und Verrechnung von Arztleistungen. Der Regierungsrat legt deshalb die Tarife vorsorglich und provisorisch fest und stellt so eine geordnete Gesundheitsversorgung sicher.

Die Verträge zur Vergütung der ambulanten Leistungen in den Arztpraxen zwischen der Ärzteschaft und den Krankenversicherern wurden im Kanton Zürich schon 2016 gekündigt. Bis heute konnten sich die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich und die Versicherer nicht auf neue Verträge einigen – als Tarifpartner sind sie dafür verantwortlich, die Vergütung neu zu regeln.

Ab dem 1. Januar 2018 fehlt damit eine rechtlich gesicherte Grundlage für die Verrechnung der in den Zürcher Arztpraxen erbrachten ambulanten Leistungen. Dies bedroht die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Um eine solche Gefahr zu verhindern, hat der Regierungsrat die Tarife für ambulante Arztleistungen ab 1. Januar 2018 vorsorglich und provisorisch festgesetzt. Diese Massnahme ermöglicht es, dass die frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzte ihre Patientenbehandlungen im Jahr 2018 weiterhin den Krankenversicherern verrechnen können.

Der Kanton nimmt damit seinen verfassungsmässigen Auftrag wahr und gewährleistet eine geordnete Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten. Dieses Handeln wurde nötig, weil es Versicherer und Ärzte als Tarifpartner offensichtlich nicht schaffen, die nötigen Grundlagen für eine sichere Versorgung auszuhandeln.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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