Verkehrssicherheit an der Etzelstrasse in Hombrechtikon wird erhöht
Medienmitteilung 30.11.2017
Die Etzelstrasse in Hombrechtikon ist im Abschnitt zwischen den Einmündungen Grossacherstrasse und Feldbachstrasse in einem schlechten Zustand und muss instandgesetzt werden. Mit dem Bau neuer Trottoirs und der Erstellung von fünf Fussgängerübergängen mit Schutzinseln wird die Verkehrssicherheit insbesondere für die Fussgänger erhöht. Der Regierungsrat hat das Projekt festgesetzt und eine Ausgabe von 4,755 Millionen Franken bewilligt.
Die Etzelstrasse in Hombrechtikon ist die regionale Verbindungsstrasse zwischen der Rütistrasse und der Feldbachstrasse. Die bestehende Verkehrssituation ist jedoch unbefriedigend. Im Abschnitt zwischen den Einmündungen Feldbachstrasse und Eichtalstrasse besteht mehrheitlich kein Trottoir und im Abschnitt zwischen den Einmündungen Eichtalstrasse und Grossacherstrasse nur ein einseitiger Gehweg. Sichere Fussgängerübergänge mit Schutzinseln fehlen. Zudem ist die Bushaltestelle Grossacher lediglich eine provisorische Fahrbahnhaltestelle und nicht behindertengerecht ausgebaut. Weiter müssen Lastwagen und Busse beim Einmünden von der Eichtalstrasse in die Etzelstrasse auch die Gegenfahrbahn benutzen.
Der Kanton Zürich nutzt deshalb die fällige Instandsetzung des Strassenabschnitts, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Das im Einvernehmen mit der Gemeinde Hombrechtikon ausgearbeitete Projekt umfasst ein durchgehendes Trottoir zwischen Feldbachstrasse und Grossacherstrasse sowie einen neuen Gehweg zwischen Garstliweg und Eichtalstrasse. Weiter werden fünf Fussgängerübergänge mit Schutzinseln erstellt und die Strassenbeleuchtung wird entsprechend angepasst. Zudem wird die Bushaltestelle Grossacher mit zwei Busbuchten versehen und barrierefrei ausgebaut. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, werden die Einmündungen der Eichtalstrasse und der Grossacherstrasse aufgeweitet.
Baubeginn im Frühling 2019 geplant
Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbs gemäss Strassengesetz erfolgte Im Februar und März 2013. Innerhalb der Auflagefrist gingen 12 Einsprachen ein, die projektbezogene und teilweise auch enteignungsrechtliche Begehren enthielten. Mit acht Einsprechenden konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die vier restlichen Einsprachen wurden vom Regierungsrat mit der Festsetzung teilweise gutgeheissen, teilweise abgewiesen und teilweise trat er gar nicht darauf ein.
Der Regierungsrat hat für das Strassenprojekt eine Ausgabe von 4,755 Millionen Franken bewilligt, wobei der Gemeinde Hombrechtikon für den Ausbau der beiden Einmündungen 715'000 Franken in Rechnung gestellt werden. Sofern gegen den Regierungsratsbeschluss innert der 30-tägigen Rekursfrist keine Beschwerde erhoben wird, plant das kantonale Tiefbauamt im Frühling 2019 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Bauzeit beträgt rund 18 Monate.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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