Regierungsrat spricht sich für die Milizjagd aus

Der Regierungsrat sieht keinen Vorteil darin, die bewährte Milizjagd zu verbieten und die Wildhut staatlich besoldeten Wildhütern zu übertragen. Er verweist auf das gute Funktionieren der Jagd in den heutigen Jagdrevieren und den hohen Sachverstand der Jagenden. Ohne diese befürchtet er hohe Kosten sowie Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und im Wald. Er beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Wildhüter statt Jäger» ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Die traditionelle Milizjagd durch gut ausgebildete Jägerinnen und Jäger zur Regulierung der Wildtierbestände bewährt sich seit Jahrzehnten im Kanton Zürich. Eine kantonale Volksinitiative möchte die Jagd jedoch verbieten und die Aufsicht über die Wildtierbestände staatlich besoldeten Wildhütern übertragen. Die Entwicklung der Wildtierbestände in unserer durch Land- und Forstwirtschaft sowie Erholungssuchende stark genutzten Kulturlandschaft will sie weitgehend sich selbst überlassen. Der Regierungsrat lehnt dieses Ansinnen ab. Er verweist auf die mangelnde Wirksamkeit einer rein staatlichen Wildhut, die zu befürchtenden hohen Schäden in Land- und Forstwirtschaft und die hohen Kosten – je nach Berechnungsart zwischen 20 und 30 Millionen Franken pro Jahr. Er beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Wildhüter statt Jäger» ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Tierbestand reguliert sich nur in der Wildnis von selbst

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Jagd dazu da ist, die biologischen Bedürfnisse der Wildtiere und die Ansprüche des Menschen in unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft miteinander in Einklang zu bringen. Die jagdliche Regulierung der Wildbestände und das Eingreifen bei kranken und verletzten Wildtieren ist in einer vom Menschen genutzten Landschaft zwingend notwendig und wissenschaftlich anerkannt. Nur in einer durch menschliche Einflüsse unberührten Wildnis können sich die Wildtierbestände selber regulieren. Würden die Reh-, Hirsch- und Wildschweinbestände hingegen im Kanton Zürich nicht mehr reguliert, würden diese unkontrolliert ansteigen und die vorhandene Lebensraumkapazität schnell deutlich übersteigen. Das würde ein massives Einzäunen von landwirtschaftlichen Kulturen und Jungwald erfordern, was äusserst aufwändig wäre und die ohnehin schon stark fragmentierten Lebensräume der Wildtiere noch viel mehr zerstückeln würde. Da dies kaum machbar ist, wären sehr grosse Frass- und Verbissschäden in Feld und Wald, aber auch Schäden in Wohngebieten unvermeidlich. Die höhere Wilddichte würde zudem erwiesenermassen zu mehr Unfällen mit Wildtieren im Strassenverkehr und zur Ausbreitung von Wildseuchen führen.

Pächter kennen ihr Revier

Die heutige Milizjagd in den weitgehend nach Gemeindegrenzen gegliederten Jagdrevieren ist hingegen ein gut eingespieltes System. Behörden und Verbände, Land- und Forstwirtschaft, der Naturschutz und die Jagd arbeiten eng zusammen. Die Jagenden verfügen über die nötigen genauen Ortskenntnisse, die lokale Verankerung und die hohe Präsenz im Revier, welche die wenigen kantonalen Wildhüter nicht hätten – die Initianten sprechen von 40, der Regierungsrat geht von mindestens 80 bis 90 erforderlichen Wildhütern aus. Dem stehen die heute über 850 Jägerinnen und Jäger gegenüber, welche durch Pacht für ein Revier verantwortlich sind. Sie wenden in ihrer Freizeit und ohne Bezahlung durchschnittlich rund je 400 Stunden pro Jahr für die Bejagung, den Unterhalt ihrer Reviere, die Wildschadenverhütung und den Einsatz bei Unfällen mit Wildtieren auf – zu allen Tages- und Nachtzeiten, insgesamt rund 400'000 Stunden pro Jahr.  

Jagende sind hervorragend ausgebildet

Aktives Mitglied in einer Jagdgesellschaft, die durch Pacht für ein Revier zuständig ist, kann nur werden, wer eine mehrjährige jagdliche Ausbildung absolviert hat. Zunächst ist eine Theorie- und eine Schiessprüfung zu bestehen. In der Theorieprüfung müssen neben dem jagdlichen Handwerk umfassende Kenntnisse in den Bereichen Wildtierbiologie, Arten-, Lebensraum- und Tierschutz, Ökologie und die jagdgesetzlichen Grundlagen nachgewiesen werden, in der Schiessprüfung der sichere Umgang mit den Jagdwaffen und die Treffsicherheit. Anschliessend folgen mindestens zwei Jahre jagdliche Praxis in einem Ausbildungsrevier. An der eigentlichen Jägerprüfung werden abschliessend die theoretischen und die jagdpraktischen Kenntnisse nochmals umfassend geprüft. Die Treffsicherheit wird zudem jährlich von neuem geprüft. Die Jagenden sind also bestens auf ihre anspruchsvolle Aufgabe im Dienst der Allgemeinheit vorbereitet.

Bewährtes nicht aufs Spiel setzen

Die Jagdgesellschaften sind verpflichtet, in Ihrem Revier die Wildbestände nach den Vorgaben des Kantons zu regulieren. Sie entrichten jährlich einen Pachtzins und müssen einen Anteil an den zu entschädigenden Wildschäden tragen. Sie leisten also sehr viel Gratisarbeit. Damit ist die heutige Milizjagd nicht zuletzt aus finanziellen Gründen für den Kanton und die Bevölkerung eine gute Lösung. Der Regierungsrat will dieses gut austarierte und bewährte System nicht aufs Spiel setzen, sondern weiterhin mit Überzeugung daran festhalten.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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