Regierungsrat bestätigt bisherige Haltung zur Zivilaviatik auf dem Flugplatz Dübendorf

Der Regierungsrat bestätigt seine bisherige Haltung zur Zivilaviatik auf dem Flugplatz Dübendorf. Aus einer Gesamtbetrachtung heraus erachtet er die vom Bund vorgesehene Öffnung des Flugplatzes Dübendorf für die Business Aviation als notwendig. Dies deckt sich mit der Haltung des Zürcher Kantonsrats. Der Regierungsrat erwartet vom Bund, dass die Interessen der drei Anrainergemeinden des Flugplatzes Dübendorf im SIL-Koordinationsprozess gebührend berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass alle beteiligten Akteure im Dialog bleiben.

Am 26. November 2017 haben die Stimmberechtigten der Gemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen dem von den drei Gemeinden entwickelten Alternativkonzept für die künftige Nutzung des Flugplatzes Dübendorf zugestimmt. Das Konzept sieht einen Flugbetrieb ohne Business Aviation und Sportfliegerei mit maximal 20›000 Flugbewegungen und jährlichen Deckungsbeiträgen der Gemeinden vor.

Der Regierungsrat hat im Januar 2017 Grundsatzentscheide zur künftigen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf gefällt und Eckwerte für die kantonale Interessenvertretung im Sachplan-Koordinationsprozess festgelegt (RRB Nr. 37/2017). Gleichzeitig hat er die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, das Dossier «Historischer Flugplatz mit Werkflügen» der Gemeinden Dübendorf, Wangen-Brüttisellen und Volketswil vom 1. Dezember 2016 beim Bund zuhanden des SIL-Koordinationsprozesses einzureichen. Der Bund hat das Gemeindekonzept geprüft und am 23. März 2017 entschieden, dass es nicht weiterverfolgt werden soll; der Militärflugplatz Dübendorf soll vielmehr – wie vom Bund bereits 2014 beschlossen – als ziviles Flugfeld mit Business Aviation betrieben werden. Der Bund hat sich jedoch bereit erklärt, im SIL-Koordinationsprozesses zusammen mit dem Kanton Zürich und den Standortgemeinden nach Möglichkeiten zu suchen, wie den jeweiligen Bedürfnissen und Anliegen Rechnung getragen werden kann. Diese Haltung hat er im Nachgang zur Abstimmung vom 26. November 2017 bekräftigt.

Die Grundsatzentscheide des Bundes zum SIL sind zu akzeptieren. Der Regierungsrat wird seine Interessen weiterhin gestützt auf die Eckwerte gemäss Beschluss vom 11. Januar 2017 im SIL-Koordinationsprozess vertreten. Die angestrebte Lösung soll die Interessen von Kanton, Gemeinden und Bevölkerung im Rahmen einer Gesamtschau berücksichtigen und die verfassungsmässige Zuständigkeitsordnung respektieren. Zu berücksichtigen hat der Regierungsrat dabei auch verschiedene Kantonsratsentscheide. Im Rahmen der Richtplandebatte 2014 hat das Parlament die Zuständigkeit des Bundes ausdrücklich anerkannt und im September 2017 hat es eine Motion zur Eintragung des Flugplatzes Dübendorf im kantonalen Richtplan an den Regierungsrat überwiesen.

Der Regierungsrat nimmt die im Abstimmungsergebnis zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen der Bevölkerung rund um den Flugplatz Dübendorf ernst und erwartet dasselbe vom Bund. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten im Dialog bleiben. Wenn die vom Bund angestrebte breite Akzeptanz der zukünftigen Nutzung erreicht werden soll, müssen die verschiedenen Interessen gebührend berücksichtigt werden. Nur so kann eine dauerhafte Lösung gefunden werden.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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