Kantonaler Richtplan: Teilrevision 2017 liegt öffentlich auf
Medienmitteilung 24.11.2017
Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, die öffentliche Auflage der Teilrevision 2017 des kantonalen Richtplans durchzuführen. Diese findet vom 24. November 2017 bis 9. März 2018 statt. Gleichzeitig erfolgt die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger.
Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sind gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Um sicherzustellen, dass zeitgerecht auf neue Entwicklungen reagiert werden kann, erfolgt dessen Überprüfung und Nachführung in der Regel mit jährlichen Teilrevisionen. Die kürzeren Verfahren erleichtern sowohl die Mitwirkung der nach- und nebengeordneten Planungsträger und der Bevölkerung als auch die Behandlung der Richtplanvorlagen im Kantonsrat.
Vier wesentliche Anpassungen
Die vorliegende Teilrevision beinhaltet im Wesentlichen vier wichtige Anpassungen in den Kapiteln «Verkehr», «Versorgung, Entsorgung» sowie «Öffentliche Bauten und Anlagen».
Im Teilkapitel «Flughafen Zürich» wird die so genannte Abgrenzungslinie (AGL) angepasst. Dies weil der Bundesrat am 23. August 2017 die Anpassung des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), Objektblatt Flughafen Zürich verabschiedet hat. Damit bleibt die Abstimmung zwischen der Siedlungs- und der Flughafenentwicklung auch künftig gewährleistet.
Im Teilkapitel «Materialgewinnung» wird das Materialgewinnungsgebiet Wil/Rafz neu aufgenommen. Mit diesem Kiesabbaugebiet soll ein kontinuierlicher Weiterbetrieb des Kiesabbaus im Rafzerfeld für die nächsten 15 bis 20 Jahre sichergestellt werden.
Im Teilkapitel «Abfall» werden insbesondere die Flächen und Volumina der Deponien Lehrüti in Gossau/Egg sowie Schwanental in Eglisau und Chalberhau in Rümlang angepasst. Die Anpassungen dienen der Entsorgungssicherheit und schaffen die Voraussetzung, dass die Nutzungsmöglichkeiten der Standorte besser ausgeschöpft werden können.
Im Teilkapitel «Gebietsplanung – Lengg, Zürich» werden die Grundsätze der abgeschlossenen Gebietsplanung aufgenommen und weitere damit verbundene Anpassungen in den Teilkapiteln «Gesamtstrategie» und «Gesundheit» vorgenommen.
Weiteres Vorgehen
Die Teilrevision wird den nach- und nebengeordneten Planungsträgern zur Anhörung unterbreitet. Gleichzeitig können sich Interessierte vom 24. November 2017 bis 9. März 2018 im Rahmen der öffentlichen Auflage schriftlich zur Richtplananpassung äussern. Danach werden die eingegangenen Einwendungen ausgewertet. Die überarbeitete Richtplanvorlage wird anschliessend zusammen mit dem Bericht über die nicht berücksichtigten Einwendungen zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat überwiesen.
Die aufgelegten Richtplandokumente, das Formular zur Mitwirkung sowie weitere Grundlagen können unter www.richtplan.zh.ch abgerufen werden.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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