Erfreuliches Signal für den Kanton Zürich

Regierungsrat Ernst Stocker ist erfreut über den heutigen Entscheid der Finanzdirektorenkonferenz (FDK), sich auf den Zürcher Antrag hin beim Bundesrat für einen fakultativen Abzug für Eigenfinanzierung auf kantonaler Ebene einzusetzen. Damit ist bei einem wichtigen Anliegen des Kantons Zürich zur Steuervorlage 17 ein erstes Etappenziel erreicht.

Der Abzug für Eigenfinanzierung ist ein Instrument, von dem sich der Kanton Zürich eine gezielte Wirkung erhofft, wenn es darum geht, mobile Unternehmen und Arbeitsplätze zu behalten. Das Instrument würde dazu beitragen, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich zu stärken und gleichzeitig zusätzliches Steuerpotenzial zu schaffen. Regierungsrat Stocker wertet den Entscheid der FDK als erfreuliches und nicht selbstverständliches Signal dafür, dass es den Kantonen wichtig ist, Zürich als bedeutendstem Wirtschaftsstandort des Landes eine gute Umsetzung der SV17 zu ermöglichen. Der Regierungsrat wird seine Stellungnahme zur gesamten SV17 rechtzeitig vor Ablauf der Vernehmlassungsfrist (6. Dezember 2017) veröffentlichen.

(Medienmitteilung der Finanzdirektion)

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