0,5 Prozent Teuerungsausgleich

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat 0,5 Prozent Teuerungsausgleich für das Staatspersonal ab 1. Januar 2018. Der Ausgleich soll unter Berücksichtigung der angespannten Finanzlage nur teilweise erfolgen. Die gesamte Teuerung per Ende September belief sich auf 0,7 Prozent.

Der Landesindex der Konsumentenpreise erreichte per Ende September 100.9 Punkte. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme um 0,7 Punkte. Der Index ist gemäss Personalverordnung für den Regierungsrat massgebend für den Teuerungsausgleich. Um den von Verfassung und Gesetz verlangten mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung erreichen zu können, soll die Teuerung nur mit 0,5 Prozent berücksichtigt werden. Dadurch wird der Budgetentwurf für 2018 mit rund 22,5 Millionen Franken belastet. Aufgrund von weiteren Nachträgen im sogenannten Novemberbrief an den Kantonsrat verbessert sich der Budgetentwurf insgesamt gleichwohl um rund 5,8 Millionen Franken. Ausschlaggebend ist dabei, dass der auf Grund des Halbjahresergebnisses erwartete Konzerngewinn der Zürcher Kantonalbank (ZKB) höher als budgetiert ausfallen und die Gewinnausschüttung somit um rund 25 Millionen Franken grösser sein dürfte. Neu geht der Budgetentwurf des Regierungsrates für 2018 somit von einem Ertragsüberschuss von 82 Millionen Franken aus.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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