Regierung will Strahlungsrisiken reduzieren
Medienmitteilung 05.10.2017
Wir sind umgeben von natürlicher und menschgemachter Strahlung. Oft ist Strahlung notwendig und nützlich. Gewisse Strahlungsarten bergen aber auch Risiken. Ein Bericht des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) geht den Strahlungsrisiken auf den Grund und schlägt gezielte Massnahmen zu ihrer Verminderung vor. Der Regierungsrat hat die zuständigen Direktionen mit der Umsetzung der Massnahmen beauftragt.
Ein Leben ohne Strahlung gibt es nicht. In Form von Wärme und Licht gelangt die Strahlung der Sonne zur Erde. Wo Strom fliesst, entsteht immer auch Strahlung. Bei Radio-, Fernseh- oder Funkanlagen überträgt Strahlung Informationen. Nächtliche Beleuchtung vermittelt uns Sicherheit und Geborgenheit. Kleinste Mengen von radioaktiver Strahlung entweichen in Form von natürlichem Radon aus Gestein und Boden und werden in der medizinischen Diagnostik und Therapie genutzt. Strahlung ist lebensnotwendig und vielseitig nutzbar, birgt jedoch auch Risiken.
Gemäss den Richtlinien der Regierungspolitik sollen schädliche und lästige Einwirkungen von Strahlen auf Menschen, Tiere und Pflanzen soweit wie möglich vermieden werden. Im Auftrag des Regierungsrates hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) einen Überblick über die verschiedenen Strahlungsarten im Kanton Zürich erarbeitet, Risiken identifiziert und Massnahmen vorgeschlagen.
Schutz vor Strahlung grundsätzlich gut
Das AWEL beschreibt in seinem Bericht für jede der über dreissig beurteilten Strahlenquellen nachgewiesene sowie vermutete Wirkungen auf Bevölkerung und Umwelt. Der Bericht beurteilt die Relevanz der einzelnen Strahlenquellen für Mensch und Umwelt und benennt die wichtigsten bestehenden Aktivitäten zum Schutz vor schädlicher Strahlung auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinden. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass der Schutz vor Strahlung grundsätzlich gut geregelt ist. Dennoch besteht in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf zur Verbesserung. Hier schlägt der Bericht gezielte Massnahmen für den Kanton Zürich vor.
Risiken zum Teil nicht bekannt oder unterschätzt
Abgesehen von ausserordentlichen Ereignissen wie zum Beispiel bei Unfällen mit Freisetzung von radioaktiver Strahlung bestehen wesentliche Strahlungsrisiken für die Bevölkerung durch die UV-Strahlung der Sonne und von Solarien (Hautkrebs), radioaktives Radon in Gebäuden (Lungenkrebs), Laser-Blendangriffe oder durch medizinische Anwendungen. Nicht immer stimmen die von der Bevölkerung wahrgenommenen Strahlungsrisiken mit den tatsächlichen Risiken überein. So können beim Telefonieren mit einem mobilen Gerät deutlich höhere Belastungen auftreten, als die, welche von Mobilfunkanlagen ausgehen. Auch wird die Nutzung eines Solariums und ausgiebiges Sonnenbaden oft als gesundheitsfördernd angesehen und die Gefahr von Hautkrebs unterschätzt.
Die Wirkung verschiedener Strahlungsarten auf Natur und Umwelt ist deutlich schlechter erforscht als die auf den Menschen. Gesichert ist, dass Radaranlagen für Fledermäuse und Lichtverschmutzung für empfindliche Ökosysteme und deren Artenzusammensetzung belastend wirken. Um die Auswirkungen von Strahlung auf Tiere und Pflanzen besser zu verstehen, sollen Forschungsprojekte bei Forschungsinstitutionen angestossen werden.
Gezielte Massnahmen – Eigenverantwortung im Vordergrund
Um das Hautkrebsrisiko durch die UV-Strahlung der Sonne und von Solarien sowie mögliche Strahlungsrisiken durch die Nutzung mobiler Kommunikationsgeräte zu vermindern, soll besonders exponierten Gruppen aufgezeigt werden, wie sie sich eigenverantwortlich schützen können. Der Regierungsrat beauftragt die zuständigen Direktionen, künftig entsprechende, zielgruppenspezifische Informationsmassnahmen umzusetzen, zu unterstützen oder beim Bund zu beantragen. Sie richten sich an Kinder und Jugendliche (UV- und Mobilfunk-Strahlung) sowie an Arbeitnehmende, die im Freien arbeiten (UV-Strahlung). Bei diesen Gruppen hat der Bericht Informationslücken erkannt. Wo immer möglich, sollen vorhandene Kommunikationskanäle und Informationsmittel genutzt werden. Für eine zielgruppengerechte Ausarbeitung und effiziente Vermittlung der Massnahmen ist eine enge Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen vorgesehen.
Auch die Gesundheitsrisiken durch radioaktives Radongas in Gebäuden sind noch zu wenig bekannt. Hier setzt man auf die Schulung junger Berufsleute des Baugewerbes, die das Wissen zu radonsicherem Bauen dann anwenden und weiter vermitteln sollen. Zudem soll in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümerverband Kanton Zürich geprüft werden, ob und wie Radonmessungen beim Verkauf von Liegenschaften vorgenommen werden können.
Zum Schutz der Bevölkerung bei einem möglichen KKW-Unfall lässt die Regierung ein Umsetzungskonzept auf der Grundlage des neuen Notfallschutzkonzepts des Bundes erarbeiten.
Der Regierungsrat setzt sich ausserdem für eine konsequentere Umsetzung von Massnahmen gegen Lichtverschmutzung ein und wird nötigenfalls Verbesserungen erarbeiten. Bei den kantonalen Bauten wird er mit gutem Beispiel vorangehen, um unnötige nächtliche Lichtemissionen zu vermeiden.
Untersuchte Strahlungsarten und mögliche Quellen
- Statische elektrische und magnetische Felder (z. B. Trams, Magnetresonanztomografie)
- Niederfrequente elektromagnetische Felder (z. B. Hochspannungsleitungen, elektrische Geräte)
- Hochfrequente elektromagnetische Felder (z. B. Mobilfunkanlagen)
- Infrarot-Strahlung (z. B. Sonne oder Toaster)
- Sichtbare Strahlung (z. B. Sonne, Lampen oder Laser)
- Ultraviolette Strahlung (z. B. Sonne, Leuchtstofflampen in Solarien)
- Ionisierende Strahlung: Dauerstrahlung und Einzelanwendungen (z.B. Radon, medizinische Anwendungen)
- Ereignisbedingte ionisierende Strahlung (z. B. KKW-Unfall)
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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