Prämienverbilligung: Beträge für das Jahr 2018 festgesetzt

Der Regierungsrat hat die Beträge für die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung für das kommende Jahr festgelegt. Gesamthaft werden im Kanton Zürich 2018 rund 870 Millionen Franken für Prämienverbilligungen eingesetzt.

Im kommenden Jahr wird der Bund dem Kanton Zürich für die Prämienverbilligung voraussichtlich 478,7 Millionen Franken auszahlen; dazu kommen noch 8 Millionen Franken für die Prämienübernahmen von vorläufig aufgenommenen Personen. Der Kanton seinerseits wird 383 Millionen Franken beisteuern. Der Regierungsrat hat den Kantonsbeitrag auf dieser Höhe festgesetzt; er entspricht, wie in den Vorjahren, 80 Prozent des mutmasslichen Bundesbeitrags. 2018 werden damit im Kanton Zürich rund 870 Millionen Franken für Prämienverbilligungen aufgewendet.

Die Prämienverbilligung erfolgt im Kanton Zürich auf drei Arten: Erstens durch individuelle Beiträge an berechtigte Personen; dafür stehen 2018 rund 411 Millionen Franken zur Verfügung; zweitens durch die Übernahme der Prämien bei Zusatzleistungs- und Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern (knapp 411 Millionen Franken) und drittens durch die Entschädigung von Verlustscheinen bei nicht bezahlten Krankenkassenprämien; der Aufwand dafür wird 2018 voraussichtlich rund 48 Millionen Franken betragen.

Die Prämienverbilligungsbeträge an anspruchsberechtigte Personen bewegen sich für das Jahr 2018 zwischen 324 und 2220 Franken für Verheiratete und Alleinerziehende, zwischen 624 und 1716 Franken für Alleinstehende und zwischen 2316 und 2808 Franken für junge Erwachsene (18- bis 25-jährig) in Erstausbildung. Die Höhe des konkreten Betrags ist abhängig vom steuerbaren Gesamteinkommen der anspruchsberechtigten Person und der Prämienregion des Wohnortes.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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