Informationsveranstaltung für Gemeinden zum angepassten SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich

Gestern Abend, 13. September 2017, hat Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh Vertreterinnen und Vertreter der Zürcher Gemeinden zur Konsultativen Konferenz Flughafen Zürich eingeladen. Vertreter des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) informierten aus erster Hand über das vom Bundesrat verabschiedete SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich und erläuterten das Lärmbelastungs-Monitoring des BAZL für den Flughafen Zürich.

Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die Anpassung des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL), Objektblatt Flughafen Zürich verabschiedet. Im Zentrum der SIL-Anpassung stehen die Erhöhung der Sicherheitsmarge im Flugbetrieb, die Ertüchtigung des Haupt-Betriebskonzepts (Nordkonzept) und Massnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit. Der Regierungsrat hatte anerkannt, dass verschiedene Massnahmen einen positiven Beitrag sowohl zur Erhöhung der Sicherheitsmarge des Flugbetriebs als auch zur Verbesserung der Pünktlichkeit leisten können. Allerdings hatte er auch Massnahmen zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gefordert, insbesondere klare Kriterien zum Einsatz der Südstarts geradeaus bei Bise (siehe Medienmitteilung des Regierungsrates vom 23. August 2017).

Anlässlich der Konsultativen Konferenz Flughafen Zürich (KKFZ) von gestern Abend hat BAZL-Direktor Christian Hegner die Gemeindevertreterinnen und -vertreter über den Entscheid des Bundesrates und dessen Auswirkungen aus erster Hand informiert. Gestützt auf das angepasste SIL-Objektblatt kann die Flughafen Zürich AG (FZAG) nun ein entsprechendes Betriebsreglement ausarbeiten und dieses nach Zustimmung des Zürcher Regierungsrates beim Bund zur Genehmigung vorlegen. Ferner wird der Regierungsrat in einem nächsten Schritt die gesetzlich geforderten Mitwirkungsverfahren zur Anpassung des kantonalen Richtplans durchführen und dem Kantonsrat anschliessend dessen Anpassung beantragen.  

BAZL stellt Bericht zur Lärmbelastung am Flughafen Zürich vor

Das zweite Schwerpunktthema der KKFZ war die aus Sicht des Kantons Zürich und zahlreicher Gemeinden zu hohe Anzahl der Flüge in der für den Verspätungsabbau reservierten halben Stunde zwischen 23.00 und 23.30 Uhr. Von besonderem Interesse war deshalb die Präsentation des BAZL-Direktors zum Beurteilungsbericht, den das BAZL zum Monitoring der Lärmbelastung der FZAG Ende Juli 2017 publiziert hat. In diesem Beurteilungsbericht hat das BAZL gegenüber der FZAG diverse Forderungen zur Reduktion der Überschreitungen des genehmigten Lärms in der zweiten Nachtstunde (23.00 – 24.00 Uhr) formuliert. Damit war es mit einer Ausnahme sämtlichen Anträgen der Volkswirtschaftsdirektion in ihrer Stellungnahme vom 28. Februar 2017 nachgekommen.

Die FZAG hatte dem BAZL das Monitoring der Lärmbelastung für das Jahr 2015 im September 2016 erstmals eingereicht. Das nächste Monitoring der Lärmbelastung für das Jahr 2016 wird die FZAG bis 30. September 2017 einreichen.

Neben dem gestrigen Informationsanlass für die Gemeindevertreterinnen und -vertreter wird morgen Freitagabend eine weitere Informationsveranstaltung für die Bürgerorganisationen und Interessenverbände zu den gleichen Themen durchgeführt.

(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.