Immer weniger Nothilfebeziehende im Kanton Zürich

Per Ende August haben sich noch 589 abgewiesene Asylsuchende im Kanton Zürich aufgehalten, die nur Anspruch auf die verfassungsmässige Nothilfe haben. Auf Grund des gesunkenen Bestandes dieser Personengruppe schliesst der Kanton auf Ende Oktober die Nothilfeunterkunft (NUK) in der Stadt Uster.

Die Zahl der rechtskräftig abgewiesenen Asylsuchenden hat sich weiter reduziert. Gegenüber Ende 2012 hat sich diese Personengruppe von 1476 auf noch 589 Personen verkleinert. Die Zahl der in einer NUK lebenden Personen, die mit einem Rayonverbot belegt sind, ist seit März dieses Jahres von 153 auf noch 103 Personen gesunken.

Seit diesem Jahr führen das Migrationsamt und das Sozialamt gemeinsam Ausreisegespräche mit Rückkehrberatung durch. Bis Ende August sind 79 Personen nach solchen Gesprächen selbständig ausgereist. In den Vorjahren sind 153 (2016) respektive 131 (2015) Personen mit Rückkehrhilfe selbständig ausgereist.

Im Frühling hat das kantonale Migrationsamt mit der Überprüfung der Dossiers von Nothilfebeziehenden begonnen, die sich sechs Jahre oder länger seit dem Einreichen des Asylgesuches in der Schweiz aufhalten. Das Migrationsamt geht davon aus, dass am Ende der Überprüfung rund 50 Personen als Härtefälle anerkannt werden und die Nothilfestrukturen verlassen können. Der Letztentscheid im Einzelfall liegt dabei beim Staatssekretariat für Migration (SEM).

Infolge des sinkenden Bestandes schliesst der Kanton Zürich die unterirdische Nothilfeunterkunft (NUK) in der Stadt Uster per Ende Oktober 2017. Der Kanton verfügt danach noch über vier Nothilfeunterkünfte.

Wie Sicherheitsdirektor Mario Fehr heute an einer Medienkonferenz in Zürich festgehalten hat, «greifen die Massnahmen unserer konsequenten Asylpolitik mit Eingrenzungen, Rückkehrberatungen und Härtefallprüfungen.»

Regierungsrat Mario Fehr geht davon aus, dass im Jahr 2017 in der Schweiz rund 18'000 neue Asylgesuche eingehen. Für die Unterbringung der ihm vom Bund zugewiesenen Asylsuchenden betreibt der Kanton Zürich aktuell acht Durchgangszentren sowie zwei Zentren für unbegleitete Minderjährige (MNA). Nach der angekündigten Schliessung des Durchgangszentrums Kloster in Winterthur verfügt der Kanton noch über sieben Durchgangszentren. Alle 168 Gemeinden des Kantons erfüllen danach ihre Aufnahmequote.

Der Kanton Zürich ist mit den Bundeszentren in der Stadt Zürich und in Embrach die erste Asylregion der Schweiz, welche die neuen beschleunigten Asylverfahren des Bundes vollumfänglich durchführen kann.

(Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion)

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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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