Geänderte Verkehrsabgaben für Veteranenfahrzeuge ab 2018

Der Kantonsrat hat am 3. April 2017 eine Senkung der Verkehrsabgaben für Veteranenfahrzeuge beschlossen. Der Regierungsrat setzt die neue Regelung nun auf den 1. Januar 2018 in Kraft.

Aufgrund der unbenutzt verlaufenen Referendumsfrist zum Entscheid des Kantonsrates hat der Regierungsrat die notwendigen Schritte an die Hand genommen, um die geänderten Bestimmungen der Verkehrsabgaben für Veteranenfahrzeuge auf den 1. Januar 2018 wirksam werden zu lassen.

Als Veteranenfahrzeuge gelten gemäss bundesrechtlichen Bestimmungen Motorfahrzeuge, deren erste Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren erfolgte und die nicht regelmässig und nur zu privaten Zwecken gefahren werden. Für sie berechnen sich die jährlichen Verkehrsabgaben wie bisher mit den geltenden Kalkulationstabellen im Anhang des Verkehrsabgabengesetzes, betragen neu aber höchstens 400 Franken pro Jahr. Eine entsprechende Änderung der Verkehrsabgabenverordnung (§ 17) hat der Regierungsrat gleichzeitig mit dem Inkraftsetzungsbeschluss erlassen.

Anhänger, welche die Kriterien für den Veteranenstatus erfüllen, sind gemäss Beschluss des Kantonsrates neu von der Verkehrsabgabe ganz befreit. Diese gesetzliche Regelung ist ohne Änderung der Verkehrsabgabenverordnung direkt vollziehbar und wird damit ebenfalls auf den 1. Januar 2018 wirksam.

Halter von Veteranenfahrzeugen und Anhängern mit Veteranenstatus kommen damit bereits beim nächsten, jährlichen Rechnungsversand für die Verkehrsabgaben Ende dieses Jahres in den Genuss der gesenkten Gebühren.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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