Entlastungsinitiative: Keine Experimente beim Steuertarif

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Für die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Sie verlangt bei den hohen Einkommen eine Verschärfung des Steuertarifs bis zu 30 Prozent. Dies würde die Attraktivität des Standortes Zürich erheblich reduzieren und mittel- bis langfristig zu Steuerausfällen bei Kanton und Gemeinden führen.

Die «Entlastungsinitiative» verlangt zum einen, die sogenannte Nullstufe deutlich nach oben zu verschieben, und zwar von 6700 auf 19›300 Franken bei den Ledigen und von 13›500 auf 28›900 Franken bei den Verheirateten. Einkommen unter diesen neuen Grenzen blieben steuerfrei. Zum anderen würde der Tarif für steuerbare Einkommen bis etwa 100›000 beziehungsweise 120›000 Franken reduziert. Der Tarif für alle Einkommen darüber hingegen würde erhöht; die höchste Progressionsstufe soll gemäss der Initiative von 13 auf 17 Prozent angehoben werden. Dies hätte für die steuerbaren Einkommen über den erwähnten Grenzen eine Steuererhöhung von bis zu 30 Prozent zur Folge.


Rein statisch betrachtet würde die Initiative laut Schätzungen des Kantonalen Steueramtes zwar zu Mehrerträgen von rund 5 Prozent führen, was beim Kanton derzeit etwa 200 Millionen Franken ausmacht. Für den Regierungsrat ist aber klar, dass eine derartige Erhöhung bei den im Kanton Zürich schon heute vergleichsweise stark besteuerten Personen mit sehr hohen Einkommen auch eine dynamische Wirkung hätte. Sie würde zu einer Abwanderung und einem Rückgang bei den Zuzügen von solchen Personen führen.


Der Regierungsrat lehnt die Initiative deshalb ab. Die hohen Einkommen spielen für die Ertragslage des Kantons und der Gemeinden eine entscheidende Rolle: Steuerpflichtige mit mehr als 200›000 Franken steuerbarem Einkommen kamen 2011 für 35 Prozent der Einkommenssteuern auf, obwohl sie nur 3,5 Prozent aller Steuerpflichtigen stellten. Ausfälle in diesem Segment würden Kanton und Gemeinden somit stark treffen.


Erheblich wären schliesslich auch die Auswirkungen auf die Haushalte der Gemeinden: Für jene Gemeinden mit vergleichsweise vielen tiefen Einkommen würden gemäss Schätzungen des Steueramtes Mindererträge von bis zu 9 Prozent resultieren. Die Initiative wird als nächstes vom Kantonsrat beraten, ehe sie an die Urne kommt.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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