Kantonaler Gestaltungsplan für den Innovationspark Zürich festgesetzt
Medienmitteilung 18.08.2017
Die Baudirektion hat den kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» festgesetzt, nachdem er aufgrund der Einwendungen aus der öffentlichen Auflage überarbeitet worden war. Er regelt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erste Etappe des Innovationsparks Zürich auf dem Flugplatz Dübendorf.
Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, auf dem Flugplatzareal Dübendorf einen Hubstandort des nationalen Innovationsparks zu errichten. Der Innovationspark Zürich verfolgt den Zweck, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen mit Forschern oder Forschergruppen aus der ansässigen Wissenschaft zusammenzubringen. In Dübendorf ist dafür eine Fläche von rund 70 Hektaren vorgesehen. Die erste Etappe konzentriert sich auf den nordwestlichen Bereich des Gebiets (rund 36 Hektaren) und wird nun mit dem kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» planungsrechtlich gesichert. Ein rechtskräftiger Gestaltungsplan ist die Voraussetzung, damit die Stadt Dübendorf und die Gemeinde Wangen-Brüttisellen allfällige Bewilligungen für Bauvorhaben zu Gunsten des Innovationsparks auf dem Flugplatzareal erteilen können.
Der Gestaltungsplan wurde auf der Basis des Richtprojekts des Architekturbüros Hosoya Schaefer Architects erarbeitet und ist mit den Sachplänen des Bundes abgestimmt. Die Standortgemeinden Dübendorf und Wangen-Brüttisellen sowie die Region Glattal wurden bei der Erarbeitung eng einbezogen. Grundlage für den kantonalen Gestaltungsplan bildet der Richtplaneintrag, den der Kantonsrat am 29. Juni 2015 festgelegt und der Bundesrat am 31. August 2016 genehmigt hat.
Abstimmung von Siedlung, Landschaft und Verkehr
Der Gestaltungsplan sichert eine hochwertige städtebauliche, architektonische und freiräumliche Gestaltung sowie eine zweckmässige Erschliessung und Etappierung des Areals. Er beinhaltet konkrete Angaben über die Anzahl und die Lage von Baufeldern sowie die Art der Nutzung. Daneben enthält er gestalterische Vorgaben. Auch die Auswirkungen auf das regionale Verkehrsnetz werden vertieft geklärt. Zudem bestimmt der Gestaltungsplan die Lage und Funktion der öffentlichen Freiräume. Diese dienen zum einen als zentrale Struktur- und Gestaltungselemente, zum anderen als Erholungsräume für den Innovationspark sowie für die Bevölkerung.
Der Gestaltungsplan lag vom 23. Januar bis 25. März 2015 öffentlich auf. Während dieser Frist konnte sich jedermann dazu äussern. Insgesamt gingen 205 Einwendungen ein, die sich hauptsächlich auf die Themen Denkmalschutz und Naturschutz bezogen. Anschliessend hat die Baudirektion den Gestaltungsplan überarbeitet und nun festgesetzt. Zusammen mit dem Bericht zu den Einwendungen und den weiteren Unterlagen liegt er ab dem 18. August 2017 während 30 Tagen öffentlich auf. Vorbehältlich allfälliger Rechtsmittel tritt er im Herbst in Kraft.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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