Gutes Zeugnis für die Zürcher KESB
Medienmitteilung 25.08.2017
Die 13 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Zürich haben einen weiteren Schritt zum Normalbetrieb gemacht. Die Belastungssituation hat sich leicht verringert. Andererseits ist die Fluktuationsrate bei den Mitarbeitenden gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Zu diesen Schlussfolgerungen gelangt die kantonale Aufsichtsbehörde in ihrem Bericht zum Jahr 2016.
Das kantonale Gemeindeamt als Aufsichtsbehörde über die 13 KESB im Kanton Zürich legt seinen Aufsichtsbericht zum Jahr 2016 vor. Die Aufsichtsbehörde beurteilt die Arbeit der KESB in fachlicher Hinsicht insgesamt positiv. Besonders hervorzuheben ist, dass mittlerweile alle KESB über ein Fallführungssystem verfügen, das sich in der Praxis bewährt hat. Damit können sie die Verfahren effizient erfassen und statistische Auswertungen vornehmen. Ausserdem ermöglicht es, die Bearbeitungsdauer der Verfahren periodisch zu kontrollieren und im Bedarfsfall korrigierend einzugreifen.
Massnahmenbestand stabil
Die Anzahl Personen, die von einer Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahme betroffen waren, hat sich im abgelaufenen Jahr unauffällig entwickelt. Sie nahm in etwa in gleichem Ausmass zu wie die Bevölkerung. Im Dreijahresvergleich (2014 bis 2016) zeigt sich demgegenüber, dass die Bestände an Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen weniger stark zugenommen haben als die Bevölkerung. Demnach nahm die Anzahl von Personen mit einer Massnahme um rund ein halbes Prozent ab.
Die Belastungssituation hat sich gegenüber dem letzten Jahr erneut entspannt. Bei den Behördenmitgliedern sind die kumulierten Gleitzeit- und Ferienguthaben teilweise jedoch nach wie vor hoch. Positiv ausgewirkt haben sich die in den vergangenen Jahren erfolgten Stellenaufstockungen und die vorgenommenen Verbesserungen bei den Abläufen. Bei der Beurteilung der Belastungssituation ist aber auch die gefühlte Belastung (z.B. hohe Kadenz, zahlreiche schwierige Fälle, andauernde Kritik an der Arbeit der KESB in der Öffentlichkeit) zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang berichteten einige KESB von nach wie vor schwierigen Bedingungen.
Fluktuation gestiegen
Die gegenüber dem Vorjahr gestiegene Fluktuationsrate beim Personal bewegte sich zwar nicht im kritischen Bereich. Die stabile Zusammensetzung der KESB ist aber eine massgebende Voraussetzung für die fachlich gut abgestützte und effiziente Aufgabenerfüllung. Daher ist es aus Sicht der Aufsichtsbehörde zentral, dass die Fluktuation in Zukunft nicht weiter zunimmt.
Die Aufsichtsbehörde behandelte im Berichtsjahr 33 Aufsichtsbeschwerden (2015: 38). In drei Fällen besprach die Aufsichtsbehörde die Aufsichtsbeschwerden mit den betroffenen KESB. In einem weiteren Fall ergingen die Hinweise schriftlich. Bei den übrigen Beschwerden bestand entweder kein Handlungsbedarf oder die Beschwerdepunkte wären bei den Rechtsmittelinstanzen geltend zu machen gewesen.
(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)
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