Investitionsbeitrag an das Kammerorchester
Medienmitteilung 20.07.2017
Der Regierungsrat hat für zwölf gemeinnützige Projekte rund eine Million Franken aus dem Lotteriefonds bewilligt. Davon gehen 450›000 Franken an den Verein Zürcher Kammerorchester, der mit diesem Investitionsbeitrag in seinem Lokal im Zürcher Seefeld unter anderem die technische Infrastruktur erneuern und das Foyer umgestalten kann.
Das Kammerorchester ist ein fester Bestandteil des Zürcher Kulturlebens. Es tritt regelmässig im In- und Ausland auf. Das Lokal des Vereins wurde ursprünglich für Proben des Ensembles eingerichtet und ausgestattet. Heute finden dort aber auch 70 bis 80 Veranstaltungen pro Jahr mit rund 20›000 Besucherinnen und Besuchern statt. Die Infrastruktur stösst deshalb seit einiger Zeit an ihre Grenzen. Der Verein investiert insgesamt gegen eine Millionen Franken in sein Infrastrukturprojekt.
Investitionsbeiträge aus dem Lotteriefonds gehen auch an die Kurzfilmtage Winterthur (200›000 Franken) für die Anschaffung von Software und Mobiliar, die Weiterentwicklung des Filmarchivs und der Website sowie an das Suchtmedizinzentrum Arud (151›000 Franken) für einen Medikamentenroboter im Rahmen des Projektes des Trägervereins für eine Zusammenlegung der bisherigen vier Standorte an einem zentralen Domizil in der Nähe des Zürcher Hauptbahnhofes.
Weitere Beiträge hat der Regierungsrat genehmigt an das Projekt Startklar für Kurzfilme zur Berufsbildung (30›000 Franken), den Verein Mobility International für eine App zu elf Wanderungen im Kanton Zürich für Sehbehinderte (20›000 Franken), den Verein Kulturkoller aus Winterthur für Infrastrukturvorhaben (20›000 Franken), für eine Broschüre über wild wachsende Orchideen am rechten Zürichseeufer (5000 Franken), für das Schweizer Theatertreffen im Mai 2018 in Zürich (80›000 Franken), für eine Ausstellung der Linthkommission zum 250. Geburtstag von Hans Conrad von der Linth in Schänis SG im Herbst 2017 (6700 Franken), für Veranstaltungen zum 200. Geburtstag von Alfred Escher und Gottfried Keller (39›000 Franken) sowie für Publikationen über Alleen in der Schweiz (5000 Franken) sowie Zürcher und Ostschweizer Gebäckmodel des 15.-18. Jahrhunderts (5000 Franken).
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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