Gebietsplanung für das mittlere Glattal unterzeichnet
Medienmitteilung 13.07.2017
Auf dem Gebiet der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon und Wangen-Brüttisellen sieht der Bund mit dem Brüttenertunnel für die Bahn und der Glattalautobahn grosse Infrastrukturvorhaben vor. Der davon betroffene Raum ist im Kanton Zürich ein Schwerpunktraum für die Siedlungsentwicklung, aber auch von grosser Bedeutung für Erholung, Landwirtschaft und Naturschutz. Eine Behördendelegation mit Vertretern des Bundes, des Kantons Zürich, der zuständigen Planungsgruppe und den involvierten Gemeinden hat heute ein Zielbild mit einem Handlungsprogramm verabschiedet, um die Bundesvorhaben aufeinander sowie mit den kantonalen, regionalen und kommunalen Planungen und Zielen abzustimmen.
Das mittlere Glattal ist im Kanton Zürich ein wichtiger Wachstumsraum mit grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Dies hat zur Folge, dass sich die vielfältigen Raumansprüche in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Landschaft teilweise konkurrenzieren. In besonderem Mass kommt dies bei den grossen, geplanten Infrastrukturvorhaben des Bundes zum Ausdruck, die in diesem Gebiet umgesetzt werden sollen. Dabei handelt es sich einerseits um die Glattalautobahn, andererseits um die Bahnverbindung Brüttenertunnel. Der Brüttenertunnel ist in Prüfung für den nächsten Ausbauschritt der Bahninfrastruktur und soll, sofern das Bundesparlament zustimmt, bis 2035 realisiert werden.
Diese Infrastrukturvorhaben und ihre absehbaren Auswirkungen auf den Raum sind der Auslöser für eine umfassende Gebietsplanung im Raum Bassersdorf/Dietlikon/Wangen-Brüttisellen. Nebst der Volkswirtschaftsdirektion und der Baudirektion sind auch die drei Gemeinden, die Planungsgruppe Glattal sowie das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) beteiligt. Alle Parteien haben heute ein Zielbild und ein Handlungsprogramm für die weitere Umsetzung der Gebietsplanung für das mittlere Glattal vereinbart.
Mit der Gebietsplanung wird gewährleistet, dass die neuen Verkehrsvorhaben so in den sensiblen Landschaftsraum integriert werden, dass dieser seine Funktionen für Erholung, Landwirtschaft und Naturschutz erfüllen kann.
Abstimmung von Bundesvorhaben
Der Brüttenertunnel sieht eine weitgehend unterirdisch verlaufende Doppelspur für die Eisenbahn von Winterthur nach Dietlikon und Bassersdorf vor. Er beseitigt den Engpass zwischen Effretikon und Winterthur und ermöglicht eine erhebliche Leistungssteigerung sowie Fahrzeitreduktion auf der wichtigen Verbindung Zürich – Winterthur. Die SBB sehen vor, das Vorprojekt Brüttenertunnel noch dieses Jahr in Angriff zu nehmen, die Inbetriebnahme ist im Zeithorizont 2035 vorgesehen. Bedingung dafür ist ein gültiger Bundesbeschluss im Rahmen des Ausbauschrittes 2030/35, der ab 2019 im Bundesparlament diskutiert wird.
Auf der Autobahn A1 zwischen der Verzweigung Zürich Nord und der neuen Verzweigung Baltenswil ist die Erstellung eines 5 Kilometer langen, weitgehend unterirdischen Abschnitts geplant (Glattalautobahn). Dadurch wird einer der wichtigsten Engpässe im Schweizer Nationalstrassennetz beseitigt werden. Das generelle Projekt kann vom ASTRA erarbeitet werden, wenn die erforderliche Anpassung des Nationalstrassennetzes am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
Die Gebietsplanung trägt dazu bei, dass diese Vorhaben räumlich miteinander koordiniert und im Interesse der betroffenen Region möglichst siedlungs- und landschaftsverträglich realisiert werden können. Im Abschnitt Dietlikon (Bleiki) bis zum Anschluss an die A1 in Baltenswil wird geprüft, wie die Glattalautobahn südlich der SBB-Stammstrecke geführt und möglichst weitgehend eingedeckt werden kann. Die SBB-Stammstrecke muss dazu geringfügig nach Norden verschwenkt werden. Auch für die durch den Brüttenertunnel nötige Umgestaltung der Gleisanlagen in Dietlikon wird eine möglichst siedlungsverträgliche Lösung gesucht. Das Bahnhofquartier soll weiterentwickelt und insgesamt aufgewertet werden.
Wichtige kantonale Projekte
Die Trassierung des künftigen Brüttenertunnels erfordert eine Verlegung der heutigen Baltenswilerstrasse in Bassersdorf. Die neue Strasse soll südlich der Gleisanlagen verlaufen und an die Zürichstrasse anschliessen. Geprüft wird zudem eine Weiterführung nach Grindel mit Anbindung an die Klotenerstrasse. Damit könnte das Ortszentrum von Bassersdorf markant vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Weiterführung ist mit der künftigen Siedlungsentwicklung abzustimmen.
In der Zuständigkeit des Kantons liegen die vorgesehenen Verlängerungen der Glattalbahn vom Flughafen über Kloten bis Bassersdorf Bahnhof sowie von Giessen (Dübendorf) über den Bahnhof Dübendorf und Innovationspark bis Dietlikon Bahnhof. Diese Ausbauten bedeuten eine erhebliche Verbesserung des ÖV-Angebots im Glattal. Die Realisierung ist für den Zeitraum nach 2022 vorgesehen. Ob eine langfristig zu realisierende Verbindung zwischen den Bahnhöfen Bassersdorf und Dietlikon («Ringschluss») zweckmässig und machbar ist, wird ebenfalls noch geprüft.
Als Grundlage für die weiteren Planungen wird auch der Handlungsbedarf im Landschaftsraum Eich vertieft untersucht. Bestehende Potenziale der Landschaft und der Natur sind zu erhalten und weiterzuentwickeln, und die neuen Bauwerke sind landschaftsverträglich einzufügen. Es ist sicherzustellen, dass die Landschaft auch während der Bauarbeiten von der Bevölkerung der umliegenden Gemeinden als Erholungsraum genutzt werden kann. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind insbesondere die Übergänge im Bereich der Siedlungsränder neu zu gestalten.
Die Gebietsplanung hat sehr wichtige Erkenntnisse für die räumliche und zeitliche Koordination der verschiedenen Bauwerke gebracht, die teilweise bereits in die laufende Revision des kantonalen Richtplans eingeflossen sind. Die Ergebnisse zeigen auf, wie sich die geplanten Vorhaben mit den kantonalen Vorgaben für eine koordinierte Entwicklung von Verkehr, Siedlung und Landschaft vereinbaren lassen. Die unterschiedlichen Realisierungshorizonte und Verantwortlichkeiten stellen dabei hohe Anforderungen an die beteiligten Akteure.
Die Partner der Gebietsplanung verfolgen die ihnen im Handlungsprogramm zugewiesenen, in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Massnahmen. Der Kanton Zürich wird einmal jährlich eine Standortbestimmung über die Umsetzung vornehmen.
(Gemeinsame Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion und der Baudirektion mit den Bundesämtern für Verkehr (BAV) und für Strassen (ASTRA), der Planungsgruppe Glattal sowie den Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon und Wangen-Brüttisellen)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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