Zürichsee, Obersee, Walensee: Interkantonale Grosskontrolle

Mehrere Organisationen haben am Samstagnachmittag (9.7.2017) auf dem Zürichsee, dem Obersee und dem Walensee eine interkantonale Grosskontrolle durchgeführt.

Die mehrstündige Kontrolle zielte in erster Linie auf die Überprüfung des Schiffsverkehrs bezüglich der Einhaltung der Schifffahrts- und der Fischereivorschriften. Ein besonderes Augenmerk galt der Fahrfähigkeit von Schiffsführern und der Einhaltung der Uferzonenvorschriften, welche auch im Zusammenhang mit dem Schutz von badenden Personen, von Tieren und Wasserpflanzen steht. Kontrolliert wurden überdies der Besitz der notwendigen Schiffsführer- und Schiffsausweise, die Fischereipatente, die Bewilligung bei gewerbsmässigem Personentransport, das Vorhandensein des vorgeschriebenen Rettungsmaterials und die Mindestausrüstung sowie der technische Zustand der Schiffe.

Im Rahmen dieser Kontrolle wurden 159 Schiffe und deren Führer überprüft. 27 Schiffsführer mussten wegen Widerhandlungen gegen das Binnenschifffahrtsgesetz verzeigt werden. 1 Schiffsführer war alkoholisiert unterwegs. In 22 Fällen wurden die nicht mitgeführten Schiffsausweise resp. Abgaswartungsdokumente mit einem Beanstandungsrapport erledigt.

Nebst der Seepolizei der Kantonspolizei Zürich beteiligten sich auch die Schifffahrtskontrolle des Kantons Zürich, die Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich, die Seepolizeien der Kantone Schwyz und Glarus sowie das Schifffahrtsamt des Kantons Glarus.

Kantonspolizei Zürich
Mediendienst / Tel. 044 247 36 36
Ralph Hirt

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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