Das Gemeindereferendum gegen die Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene ist zustande gekommen

Die Direktion der Justiz und des Innern hat festgestellt, dass die für das Zustandekommen eines Gemeindereferendums benötigten Gemeindebeschlüsse innert der gesetzten Frist eingereicht worden sind. Somit kommt es zu einer kantonalen Volksabstimmung über die Änderung des Sozialhilfegesetzes.

Der Kantonsrat hat am 3. April 2017 eine Änderung des Sozialhilfegesetzes beschlossen. Die Gesetzesänderung unterstand dem fakultativen Referendum. Bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 12. Juni 2017 haben 26 politische Gemeinden das Gemeindereferendum gegen den Kantonsratsbeschluss unterstützt beziehungsweise ergriffen, darunter auch die Städte Zürich und Winterthur. Ein Gemeindereferendum gilt dann als zustande gekommen, wenn zwölf Gemeinden gemeinsam oder die Städte Zürich bzw. Winterthur je mit Beschluss ihres Parlaments allein innert einer Frist von 60 Tagen die Durchführung einer Volksabstimmung verlangen. Die Direktion der Justiz und des Innern hat nun festgestellt, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Innert der vorgenannten Frist wurde zudem ein Volksreferendum eingereicht. Eine Volksabstimmung kann von 3000 Stimmberechtigten verlangt werden. Das Gesetz über die politischen Rechte sieht vor, dass auf die Prüfung des Zustandekommens eines Volksreferendums verzichtet wird, wenn bereits ein Gemeindereferendum zustande gekommen ist. Vorliegend hat die Direktion der Justiz und des Innern daher auf eine Prüfung der eingereichten Unterschriftenlisten verzichtet.

Die Volksabstimmung über die Gesetzesänderung wird am Sonntag, 24. September 2017 stattfinden, sofern kein Rechtsmittel gegen die Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern erhoben wird.

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

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