Jährlich 8 Millionen Franken für Inland und Auslandhilfe
Medienmitteilung 01.06.2017
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die bisherige Regelung für die Inland- und die Auslandhilfe ab 2018 um maximal vier Jahre zu verlängern. Demnach kann der Regierungsrat dafür weiterhin jährlich insgesamt 8 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds vergeben.
Die Mittel für Hilfsprojekte im In- und Ausland stammen aus dem Lotteriefonds. Sie sollen mit dem beantragten Rahmenkredit bis zur Inkraftsetzung des neuen kantonalen Lotteriefondsgesetzes auf dem bisherigen Niveau bleiben, längstens bis 2021. Die Aufteilung auf die Inlandhilfe und die Entwicklungszusammenarbeit im Ausland soll der Regierungsrat auch künftig je nach Anfall der Gesuche vornehmen können; dabei muss er die maximale Summe nicht voll ausschöpfen. In den Jahren 2015 und 2016 hat er aus dem Rahmenkredit 78 Beiträge gesprochen und damit insgesamt rund 6 Millionen Franken für die Inlandhilfe und 9,1 Millionen Franken für die Entwicklungszusammenarbeit im Ausland vergeben.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.