Drei Nachtragskredite

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat drei Nachtragskredite zum Budget für das laufende Jahr. Zwei Kreditbegehren betreffen die Erfolgsrechnung und umfassen Mehraufwendungen von 74,5 Millionen Franken. Ein weiterer Nachtragskredit betrifft die Investitionsrechnung.

Der höhere Nettoaufwand für wirtschaftliche Hilfe, namentlich für vorläufig Aufgenommene und sonstige ausländische Staatsangehörige, führte 2016 beim Sozialamt zu einer Saldoverschlechterung gegenüber dem Budget im Umfang von rund 20 Millionen Franken. Im Rahmen des Abbaus pendenter Asylgesuche durch den Bund erhöht sich der Anteil der Personen, die vorläufig aufgenommen werden, stetig. Es ist deshalb mit einem weiteren Anstieg der Personen mit einer vorläufigen Aufnahme und damit verbundenen Mehrkosten gegenüber dem Budget 2017 im Umfang von insgesamt 25 Millionen Franken zu rechnen.
Weitere 49,5 Millionen Franken müssen ins Budget aufgenommen werden, weil gegen den Kantonsratsbeschluss zur übergangsweisen kommunalen Finanzierung der Heimplatzierung von Kindern und Jugendlichen das Gemeindereferendum ergriffen worden ist. Über dieses entscheidet das Volk voraussichtlich am 24. September 2017. Der dritte Kredit betrifft eine Erhöhung der Investitionsrechnung des Zürcher Verkehrsverbundes um 550'000 Franken, der sich wegen des rascheren Projektfortschritts stärker als erwartet am nationalen Projekt «Zukünftiges Preissystem Schweiz» beteiligen muss.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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